Schwanger, ich möchte verbieten, dass mein Ex Kontakt zum Kind bekommt?

6 Antworten

Hi, Du wirst bedroht.

Hier findest Du Unterstützung: 08000 116 016 www.hilfetelefon.de

Wenn er zudringlich wird, kannst Du in ein Frauenhaus, auch mit Baby.

Ich rate Dir als Mann mehreres.

Zuerst könntest Du in einem Frauenhaus nachfragen, die kennen solche Fälle. Dann solltest Du die Bedrohungen zur ANZEIGE bringen - und sei es nur das die Sachen der Polizei bereits bekannt sind. Und auch die Polizei kann Dich beraten. Vielleicht kann man Dir auch hier weiterhelfen, diese Leute kennen sich damit aus =

https://exmuslime.com/

Den Vater einfach als unbekannt angeben und somit auf Unterhalt verzichten?

Kannst du machen, wäre aber dumm. Und das Kind hat eigentlich ein Recht darauf, dass für es Unterhalt gezahlt wird. Und es hat ein Recht auf Umgang mit dem Kindsvater.

Könnte er Schritte einleiten? 

Ja. Er könnte die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.

Das Problem ist: Sorgerecht bekommt er nicht, solange ihr keine gemeinsame Erklärung diesbezüglich abgebt. Aber das Umgangsrecht kannst du nicht ausschließen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer Kindeswohlgefährdung, ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Von daher wäre mein Tipp auch, sich ans Jugendamt zu wenden.

dass er es nicht dulden würde, dass sein Kind irgendwann einmal einen anderen Vater bekommt, er würde es mir wegnehmen wollen, bevor so etwas passiert.

Legal kann er das aber nicht. Ganz davon abgesehen, dass auch ein potentieller neuer Partner ja nicht der Vater des Kindes wäre.

Er würde es auch nicht erlauben, dass ich wen anderes kennenlerne

Tja. Ihr seid nicht mehr zusammen, von daher kannst du kennen lernen, wen du magst.

Versuche, solche Aussagen irgendwie schriftlich zu bekommen, damit du im Zweifel beweisen kannst, dass sie getätigt wurden.

Sollte es soweit kommen, dass im Raum steht, den Umgang wegen einer Kindeswohlgefährdung auszuschließen, dann brauchst du Beweise.

Die Variante keinen Vater eintragen und auf unterhalt verzichten ist schon mal ein Beginn. Das kann er aber auch einklagen. Das macht man am Familiengericht.

Du findest auf dem Jugendamt Hilfe.