Schulden umschreiben lassen?

2 Antworten

Schuldanerkenntnis wäre möglich.
Am sichersten bei einem Notar.

Allerdings beliebn die Schulden auf Deinen Namen, Deine Schulden.
Das Schuldanerkenntnis wäre nur der Titel, der es Dir ermöglicht Dich bei Deinem Freund schadlos zu halten.

Das hängt davon ab, ob es für die Schulden bereits "Titel" gibt (Vollstreckungstitel oder Urteile vom Gericht). Wenn es die gibt, und die rechtskräfftig sind (z.B. wegen Fristablauf kein Rechtsmittel mehr möglich) ist die Sache schwierig. Dann wäre eine nähere Prüfung durch einen Anwalt sinnvoll.

Wenn es noch keine Titel gibt: Du müsstest Du den Gläubigern mitteilen, dass ER die Sachen unter falschem Namen bestellt hat und Du ihm dazu keinerlei Vollmacht erteilt hast und das auch nicht gewusst hast. Wenn die Gläubiger dann nicht anerkennen, dass Du aus der Schuldnerstellung herauskommst, müsstest du warten,  bis sie dich verklagen und dabei bestreiten,  dass Du die Sachen bestellt hast. Da könnten Dann Zeugen nützlich sein.

Ein Problem dabei ist,  dass wenn seine Kreditwürdigkeit geringer ist als Deine, dann muss ER mit einer Strafanzeige wegen Betruges rechnen.

Ein Notar, etc. bringt hier nichts.

mepeisen  01.08.2016, 07:13

Ein Notar, etc. bringt hier nichts.

Der bringt genau dann etwas, wenn der Gläubiger es akzeptiert und ein Schuldanerkenntnis verlangt. Denn beim Notar kann man ein solches unterschreiben und das ist für den Gläubiger und Schuldner eigentlich eine sehr günstige Möglichkeit, einen Titel zu erzeugen.

Ein notarielles Schuldanerkenntnis zwischen TE und Mann bringt nur in deren persönlichem Verhältnis etwas, aber 0 gegenüber einem Gläubiger. Also damit die TE sich das Geld von ihm zurückholen könnte, sollte er die Schulden nicht begleichen und die Beziehung in die Brüche gehen.

Hugito  01.08.2016, 10:00
@mepeisen

Auch hier ist keine Mitwirkung des Notars erforderlich. Produziert nur zusätzliche Kosten. Reine Schriftform reicht.

Guckt Du: §§ 780, 781 BGB

Und wie Du selber schreibst: Damit kommt sie nicht aus der Schuldnerstellung heraus. Sie erreicht damit nur,  dass die Gläubiger jetzt zwei Schuldner haben.

Also bleibt richtig, was ich oben geschrieben haben. :)

mepeisen  02.08.2016, 19:01
@Hugito

Auch hier ist keine Mitwirkung des Notars erforderlich

Doch. Um einen Titel zu bekommen, gibt es nur diesen Weg als Alternative zu einem Gericht (Mahnbescheid oder Klage).

Mit Titel meine ich schon den juristischen Begriff. Über einen Notar kann ich ein Schuldanerkenntnis mit der Unterwerfung zur sofortigen Vollstreckung unterzeichnen. Dann kann der Gläubiger mit diesem notariell beglaubigten Schreiben zu einem Gerichtsvollzieher gehen.

Ein einfacher Schuldschein oder ein einfaches Schuldeingeständnis bedeutet nur, dass ich eine Schuld anerkannt habe. das dient dann als Beweis, dass der Gläubiger einen Anspruch hat. Aber mehr nicht. Wenn ich pfänden will, muss ich als Gläubiger trotzdem zusätzlich einen Mahnbescheid oder eine Klage einreichen.

Also bleibt richtig, was ich oben geschrieben haben. :)

Habe ja nicht gesagt, dass du falsch liegst. Deswegen hast ja auch das Patschehändchen nach oben von mir bekommen. :-)

Sieh meinen Beitrag für die Ergänzung an, wann ein Notar trotzdem Sinn ergeben kann. Als Ergänzung für den fall, dass der Gläubiger auch gerne direkt einen Titel will. Denn die Notarkosten für so etwas sind nach meinem letzten Wissensstand geringfügig günstiger als die Gerichtskosten für den Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid.

Sie erreicht damit nur, dass die Gläubiger jetzt zwei Schuldner haben.

Das ist ein Knackpunkt, warum die echte Übertragung rein praktisch nie funktioniert bzw. nur vor Gericht erzwungen werden kann. Der Gläubiger ist selten so "dumm", einen Schuldner zu entlassen. Grundsätzlich möglich ist es, wenn der Gläubiger einfach bestätigt "Frau lasse ich in Ruhe, ich will nur noch Mann verfolgen." Dann ist die Frau weg und aus der Schuld entlassen. Aber wieso sollte ein Gläubiger das freiwillig tun? :-)

EXInkassoMA  01.08.2016, 10:16

Die Gegenseite könnte darauf bestehen das Du ihn anzeigst. 

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