Schriftliches Einverständnis der Vermieters für Katzenhaltung

Vermieter Katzen Erklärung - (Katze, Vermieter)

4 Antworten

Das Schreiben ist ausreichend und hält alles wichtige zu diesem Thema fest. Auch von meiner Seite, Datum hinzufügen, und dann passt das. Vielleicht kannst du deinen Vermieter anrufen und einen Termin ausmachen um die Wohnung mit den beschädigten Stellen anzusehen und eventuell noch ein neues Protokoll aufzunehmen?

Also wir werden heute abend zu ihm nach Hause gehen um das mit den Katzen anzusprechen. Der Herr ist schon etwas älter und man muss dem immer 3x alles erklären. Ich denke unser bisheriges Protokoll ist noch auf aktuellem Stand- wir haben ja (bisher) seit dem Umzug keine neuen Schäden gemacht... Im Gegenteil ;)

@ShnitzelSupreme

Dann ist es doch perfekt wenn ihr die Möglichkeit habt, direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen! Viel Erfolg und viel Spass mit euren neuen Kätzchen

Du brauchts heute keine Einverständniserklärung mehr von Deinem Vermieter. Der Ordnung halber würde ich ihm dies aber sagen. Machen kann er dagegen aber nichts. Besser wäre es jedoch gewesen, wenn Du es ihm bei Unterschrift des Mietvetrages gesagt hättest. Wenn die Katzen keine Schäden verursachen, kann der Vermieter es euch bei Auszug auch nicht anlasten. Hast Du bezüglich der Kratzer in den Dielen dies bei Einzug dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, damit es später zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Viel Spaß mit den beiden Fellknäuel

Ist völlig in Ordnung, schreibe noch dazu, dass dies eine Anlage zum Mietvertrag vom XX.XX.XXXX ist, dann ist die Sache wasserdicht.

Danke für den Tipp, ist geändert :)

So, der Hater hier wie du mich gerade so schön genannt hast!

Im Grunde reicht das Schreiben aus, aber wie willst du beweisen, dass der ein oder andere Schaden nicht durch die Katzen entstanden ist falls es zu Problemen beim Auszug kommt?

Hallo Hater :) Wir haben zu Beginn den Mietverhältnisses eine ganz schön lange Liste mit Mängeln an der Whg aufgenommen. U.a. das der Boden an vielen Stellen stark beschädigt ist.. Vielleicht reicht das ja. Ansonsten, wenn er jetzt erwarten würde dass wir den ganzen Boden abschleifen und so würde ich mich an einen Anwalt oder Mieterschutzbund richten. Aber ja, jetzt habe ich mir meine 2. Frage selbst beantwortet ;)