Schriftlicher Antrag für eigene Wohnung und die Kostenübernahme?

4 Antworten

Bist Du unter 25 Jahren alt und lebst Du mit Deinen Eltern in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft?

Dann mußt Du, wie man Dir am Telefon sagte, papierschriftlich einen Auszugsantrag stellen und diesen begründen.

Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist, genau so verfahren. Hierbei sind allerdings die Auszugshürden nicht mehr so hoch.

Oder geht es um einen anderen Sachverhalt? Leider schreibst Du nur "Amt" und nicht, welches Du meinst.

Geht es, in Anlehnung an Deine Fragethemen, um Wohlgeld? Das wäre dann etwas ganz anderes.

Also bitte etwas genauere Informaionen, was Du überhaupt wissen willst?

anonymunb 
Fragesteller
 25.02.2021, 11:32

Also mir ist später aufgefallen das ich es komplett falsch beschrieben habe also

ich bin 19 Jahre alt lebe mit meinen Eltern wir waren aber noch nie beim Amt. Aufgrund von sehr schlimmen Streit und das dass zusammen leben einfach nicht klappt etc. wäre es das beste dort weg zu kommen.
Ich habe mich beim Jobcenter gemeldet dort sagte mir die Frau das es schwer wird da ich unter 25 bin deswegen soll ich diesen Antrag stellen ich weiß jetzt nur nicht genau wie ich anfangen soll ist das ein Antrag auf Umzug oder ein Antrag auf die Kosten das hat sie mir leider nicht genau erklärt.

Agamemnon712  25.02.2021, 11:39
@anonymunb

Einen Umzug kann man nicht beantragen. Dann ist ein Vorgang, den man durchführt.

Man kann höchstens die Kostenübernahme bzw. die Kostenerstattung dafür beantragen. Und quasi parallel dazu ALG 2.

Allerdings sollte das ALG 2 erst "fließen", sobald Du nicht mehr zu Hause wohnst, da Du andernfalls mit der Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bilden würdest.

Wenn Du von zu Hause wegwillst, dann mußt Du den Auszug papierschriftlich beim Jobcenter beantragen und den Antrag im Prinzip so wie hier oder möglichst noch detaillerter begründen.

Aber ganz ehrlich: 1 Streit ist nicht gleich ein Auszugsgrund. Auch nicht für das Jobcenter.

Vielleicht solltest Du Dich zuvor an das Jugendamt wenden bzw. an eine erwachsene und ggf. verwandte Vertrauenspersn.

Du hast keine Wohnung und möchtest als wohnungssuchend registriert werden?

wie man Dir schon sagte ...

Antrag stellen und Deine persönliche Situation schildern ...

wo wohnst Du jetzt? warum kannst Du dort nicht weiter wohnen? etc. pp.

"Antrag für Wohngeld" ist ein Formular ... lade das runter, fülle es aus!
Dafür brauchst Du allerdings ersteinmal eine Wohnung!

Wohngeld hat nichts mit Wohnung bekommen zu tun, Wohngeld bekommt, wer eine Wohnung hat, aber wenig Geld verdient.