Schriftliche Äußerung als Zeuge ausdrucken?

2 Antworten

Die Form des Textes ist egal. Wichtig ist der Inhalt. Solange Du eigenhändig unterschreibst, ist die Schriftformerfordernis gewahrt.

Eine Strafprozessrechtliche Vernehmung erfolgt durch Staatsanwaltschaft. Polizeischrieps ignorieren