Schrankl von Wasser aufgequollen.....darf das sein?

7 Antworten

Nein, das ist Selbstverschulden und beschichtetes Holz hat eben die Eigenschaft aufzuquellen.

nicht nur beschichtetes holz quillt auf, wenn es nass wird. der unterschied ist, dass das wasser aus unbehandeltem holz ohne probleme wieder austreten kann. das funktioniert bei plattenmaterial eben nicht...

@Ray256

wasser aus unbehandeltem holz ohne probleme wieder austreten kann<...........

.......trotzdem wird auch unbehandeltes Holz durch Wassereinfluß aufquellen.

sowas hält kein möbelstück aus, wenn es nicht lackiert ist. wenn das wasser die ganze nacht hat drauf einzuwirken hat die beschichtung keine chance. Besonders an der kante, die nie zu 100% dicht ist. hier musst du sogar beim saubermachen vorsichtig sein... Reklamationsgrund sehe ich hier keinen, da es ein selbstverschuldeter schaden ist.

Wohnraummöbel sind nicht wasserfest und für den Gebrauch in trockenen Räumen geeignet. Falls Sie was für draußen brauchen, das auch Wasser ab kann, sollten Sie geeignete wetterfeste Gartenmöbel, ggfs. Ihrer Umsicht entsprechend für drinnen anschaffen; die können Sie dann sogar unter der Dusche nutzten!?!.

Nein. Kannst Du nicht reklamieren und ist normal. Möbel sind eben nicht dafür gedacht,d ass man sie mehr oderw eniger dezent flutet. Holz quillt durch Wasser auf, egalw ie teuer oder billig das Möbel war. Ggf. Stahlspind. Aber der rostet. Und das ist in dem Fall auch normal.

Wohnraummöbel sind gegen Wasserschäden nicht geschützt,egal ob es sich um folierte, beschichtete,furnierte oder massive Möbel handelt.Diese Möbel können den Einfluss von Wasser über mehrere Stunden nicht ohne Schaden wegstecken.

Es ist ein selbstverschuldeter Schaden ,der nicht reklamiert werden kann.