Schmerzensgeld nach 4 Monaten möglich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein zivilrechtlicher Anspruch verjährt in der Regel erst drei Jahre, nachdem das Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist, zu Ende gegangen ist.

Ob bei dir ein Anspruch entstanden ist, ist die nächste Frage.

Dazu muss Irgendwer dir schuldhaft einen Schaden zugefügt haben.

Hat das wer?

Dann stellt sich noch die Frage, ob für einen solchen Schaden der Kollege haftet oder die Firma oder beide. (Neu hinzugefügt am 07.02.2022: Der Kollege haftet für einen als Arbeitnehmer angerichteten Schaden in der Regel erst ab einer mittleren Fahrlässigkeit, und meist auch begrenzt auf drei Monatsgehälter. Und natürlich bei Absicht - meist aber nicht bei leichter Fahrlässigkeit. In dem Umfang, in dem der Kollege nicht haftet, haftet der Arbeitgeber, wenn er denn überhaupt haftet.)

Du kannst einfach mal klagen, oder aber vorher einen Anwalt fragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

1) hättest du nach dem Unfall direkt zum D - Arzt (BG Arzt) gemusst.

2) warum warst du erst nach einer Woche beim Arzt?

3) bezweifle, dass die Versicherung da was übernimmt wenn du so spät beim Arzt warst , es kann nicht nachvollzogen werden ob die Arbeitsunfähigkeit von dem Unfall oder etwas anderem kommt.

Das ist doch ein Fall für die Berufsgenossenschaft.