Schenkung Eigentumswohnung: Wie hoch sind die Gerichtskosten?

5 Antworten

Der Notar gibt Euch genaueste Auskunft über alles!

Dynos 
Fragesteller
 22.06.2016, 12:08

Hallo, nein, der Notar konnte laut eigener Aussage zu den Gerichtskosten keine Angaben machen.

schleudermaxe  22.06.2016, 12:50
@Dynos

.... dann ist es kein Notar, fürchte ich.

Dynos:

Du hast mit ca. 200 € gerechnet (das sind gerademal 11 % der Notarkosten). Wie kommst du auf diesen unrealistischen Betrag?

Um die Höhe der in Rechnung gestellten Gerichtskosten prüfen zu können, wird der vollständige Wortlaut der Gebührenrechnung benötigt, inbesondere der Wertzansatz des Nießbrauchs und der Vormerkung.

Ich komme auf die gleiche Gebühr.

Allerdings war die Eintragung einer Vormerkung bei einer Übertragung innerhalb der Familie rausgeworfenes Geld. Das ist nur bei Kauf von Fremden anzuraten.

Ronox  22.06.2016, 17:27

Es wird sich um eine Rückerwerbsvormerkung handeln.

Allein die Kosten für die Eigentumsänderung betragen 354 Euro. Der Grad der Verwandschaft wirkt sich in keinster Weise auf die Gerichtskosten aus. Wenn man noch den teuren Nießbrauch und die Vormerkung hinzurechnet, sind die vom Gericht errechneten Kosten realistisch. Genau überprüfen könnte man sie aber nur mit der Angabe des Jahreswertes des Nießbrauchs und dem Alter der berechtigten Person.

Ronox  22.06.2016, 17:29

Die von dir herangezogene Liste ist sehr veraltet und zeigt die Rechtslage des alten Kostenrechts, das vor vielen Jahren galt. Diese Verwandtenprivilegierung gibt es nicht mehr.

Und was sagt der Rechtspfleger dazu? Seine Telefonnummer steht doch im Gebührenbescheid.