Betreuter verschenkt sein ganzes Erbe - rechtmäßig?

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Der Betreuer soll im Interesse seines Klienten entscheiden. Wenn der seinen Klienten aber nicht kennt (weil der Betreuer gerichtlich bestimmt wurde), dann entscheidet er auch nicht in dessen Interesse, weil er die Interessen nicht kennt oder sie ihm egal sind.

Gerichtlich bestellte Betreuer bekommen eine Menge Geld und haben den Ruf, dass sie gern mal wenig dafür machen und den Weg des geringsten Aufwandes wählen.

Hat der Betreuer eine Generalvollmacht, dann kann er das so machen, wie du schreibst. Wenn du helfen willst, musst du dich schnellstmöglich auf den Weg zum Gericht machen. Der Betreute kann einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen. In manchen Regionen dauert das Jahre...

Das ist DER GRUND, weshalb man beizeiten (wenn man 18 ist) für eine Vorsorgevollmacht sorgen sollte! In so einer Situation ist das zu spät!

FZ

p1epmatz 
Fragesteller
 22.02.2018, 22:09

Der Betreute hat ja kein Problem mit seinem Betreuer, ich mache mir halt nur Gedanken wie es weiter geht, wenn er sein "vermögen" verschenkt weil er der Meinung ist, er braucht den Kram halt nicht. Er sieht nicht, dass es alles Geld wert ist.

Mittlerweile ist die Wohnung halt auch schon leergeräumt

verreisterNutzer  23.02.2018, 07:29
@p1epmatz

Wenn die Wohnung jetzt leer ist, ist die Diskussion gegenstandslos.

An sonsten bekommt niemand einen Betreuer, der den nicht braucht. D.h., die betreute Person wird auch nicht in der Lage sein, einen Betreuerwechsel zu beantragen. Weil das so ist, können Betreuer tun, was sie tun. Hier wäre der Punkt gewesen, wo du dich hättest einklinken können. Du kannst zum Betreuungsverein gehen oder dich an den Richter wenden und dein Anliegen dort vortragen. Dafür ist es aber zu spät.

Betreuer sind Rechenschaftspflichtig. Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Opfer. Vllt. bringt dein Einspruch tatsächlich noch etwas.

Wenn der Betreute noch geschäftsfähig ist (eine Betreuung bedeutet nicht automatisch eine Geschäftsunfähigkeit), dann kann er auch sein geerbtes Vermögen verschenken, wie er möchte. Für Betreute, die z.B. aufgrund Krankheit nur partiell geschäftsfähig sind, gibt es das Instrument des Einwilligungsvorbehalts, welcher aber explizit angeordnet werden muss.

  1. Betreuung hat nichts aber auch gar nichts mit Geschäftsfähigkeit zu tun. Der Betreute ist weiterhin geschäftsfähig, es sei denn er ist aus Gründen geschäftsunfähig, die auch für andere Menschen gelten. Betreuung ist gerade keine Entmündigung, mit allen Vorteilen aber auch Nachteilen.
  2. Du kannst Dich an das Gericht wenden, das die Betreuung angeordnet hat.
  3. Du schreibst selbst, dass das Haus verkauft werden soll, es wird also nicht das ganze Erbe verschenkt.

Für Elektrogeräte gibt es nicht gerade viel Geld. Wenn sich der Betreuer um den Verkauf kümmern (Anbieten, verkaufen, Abtransport etc) soll, dann muss er dafür auch bezahlt werden. Dieses kommt teurer als wenn es verschenkt wird.

Betreute sind nicht blöd, entmündigt oder geschäftsunfähig. Was lässt dich vermuten, das der Erbe mit dieser Vorgehensweise seines Betreuers nicht einverstanden war?

Das Haus ist allermeist geräumt zu übergeben.

Und ich bin mir sicher, du hast eine völlig falsche Vorstellung über "massenhaft wertvollen" Hausrat.

Was denkst du, bringt ein gebrauchter E-Herd bei ebay? Eine Schrankwand Eiche rustikal, die den Käufer in den Achtzigern mehre tausend DM kostete, nehmen nicht einmal die Sozialkaufhäuser umsonst an.

Die wären kostenpflichtiger Sperrmüll.

Genau aus diesen Erwägungen heraus vermag ich nichts pflichtwidriges, gar unanständiges oder nachteiliges an der Entscheidung des Betreuers zu erkennen, hier so zu verfahren.

Dass der Betreute von dem erwartbar sechsstelligen Verkaufserlös gut leben kann und daher auf ein paar hundert Euros aus freihändigem Verkauf des Hausrats dankend verzichtet, kann ich nachvollziehen.