Wie wirkt sich Darlehen - Hypothek auf Erbmasse oder Nachlass aus

2 Antworten

Ob der Pflichtteilberechtigte dagegen oder dafür ist ist hier irrelevant, er ist nämlich ohnehin außen vor.

Der Pflichtteil ist eine reine Forderung in Geld gegen die Erben oder falls das Erbe nicht reicht, gegen den Beschenkten ( ich gehe mal davon aus, der Erblasser hat das Haus verschenkt).  Ein Pflichtteilberechtigter haftet grundsätzlich nicht für die Schulden des Erblassers, sie reduzieren nur die Höhe des Pflichtteils. 

Bei der Berechnung des Pflichtteils ist der Wert von Geschenken des Erlassers je nach Schenkungszeitpunkt pro Jahr um 10% abzuschmelzen und dann den Wert des Erbes hinzuzurechnen. Auch die Erben haben sofern sie pflichtteilsberechtigt sind hier u.U. einen Anspruch auf eine Pflichtteilergänzung gegen den Beschenkten.

Soweit sie nicht pflichtteilsberechtigt sind, oder die Schenkung zu lange zu rückliegt, können die Erben das Erbe auch einfach ausschlagen und müssen dann nicht mehr für die Verbindlichkeiten des Erblassers haften. Sie haben dann aber auch keinen Anspruch auf einen Ergängzungspflichtteil, soweit es sich nicht um ein beschwertes Erbe handelt.

Alternativ wäre die Durchfühung einer Nachlassinsolvenz möglich, wobei der Insolvenzverwalter alle Geschenke des Erblassers der Lezten 10 Jahre vor der Insolvenz zurückfordern kann.

Im Schenkungsvertrag ist vermerkt, dass einer der Erben das Darlehen zurück zahlen soll

Hier muß man sich den genauen Wortlaut anschauen. Problematisch ist hier, das das u.U. ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter ist. A und B können nämlich nicht wirksam vereinbaren das C zahlt.

Eine Zahlungsverpflichtung eines bestimmten Erbes wäre im Rahmen eines Vermächtnisses möglich, das setzt aber voraus, das das Erbe zur Erfüllung des Vermächtnisses reicht und ein ggf. vorhandens Pflichtteilrecht nicht verletzt wird. Ein Vermächtniss kann aber nur in einen Testament erfolgen. Wenn der Schenkungsvertrag gleichzeitig Erbvertrag oder Testament seinen soll, wäre er aber zwingend beim Nachlassgericht abzugeben und als Testment zu eröffnen.

Die hier interessante Frage ist natürlich ob die Erben grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet wurden. Das ist aus dem was Sie schreiben nicht klar. 

Allerding kann das bei eine Pflichtteilsanspruch gegen den Beschenkten ohnehin schnell irrelevant werden.

wenn das Haus verschenkt wurde kann der alte Eigentümer keine Hypothek mehr dafür aufnehmen. Wenn es normale Schulden sind, werden die mit dem Bargeld getilgt, der Rest unter den Erben aufgeteilt. Die Schenkung wird 10 Jahre lang in die Berechnung mit eingerechnet.