Scheibe in Schule zerschossen?

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Sofern mit der Haftpflichtversicherung nicht die ganze Familie abgesichert ist und nur deine Eltern muss sie nicht zahlen, denn Du bist der Schädiger nicht deine Eltern. Man könnte ihnen höchstens Verletzung der  Aufsichtspflicht vorwerfen, und deshalb haftbar machen. Das ist aber hier nicht gegeben, da die Schule die Aufsichtspflicht hatte.

Normaler Weise kann der Geschädigte gegen dich einen Titel erwirken wenn Du nicht zahlen kannst, der läuft 30 Jahre.

Sei ein Mann, gehe zum Vertrauenlehrer und gestehe den Fehler. In der Regel ist die Übernahme durch die Haftpflichtversicherung gewährleistet.

Menuett  07.06.2017, 14:34

Es gibt keine Haftpflichtversicherungen, die nur die Eltern einschließen.

Da sind die Kinder immer mitversichert.

ZuumZuum  07.06.2017, 14:37
@Menuett

Das ist nicht ganz richtig, deliktunfähige Kinder (bis 7 Jahren) müssen separat mitversichert werden.

Es soll ja Familien geben die es nicht so dicke haben und sparen wo sie können.

verreisterNutzer  07.06.2017, 17:29
@Menuett

Es gibt keine Haftpflichtversicherungen, die nur die Eltern einschließen.

Da sind die Kinder immer mitversichert.

Jein:

Es gibt durchaus Konstellationen in denen Eltern versichert sind, kinder jedoch nicht.
Beispiel:
Zwei Personen mit jeweils eigener, oder zumindes einer Single PHV ziehen zusammen bekommen ein Kind und versäumen es, den PHV Schutz anzupassen.
Dann ist das Kind als hinzukommendes Risiko bis zur jeweils nächsten Hauptfälligkeit mit versichert, davon weiß die Versicherung in dem Moment allerdings nichts. Nach Ablauf beider Hauptfälligkleiten ist das Kind nicht mehr versichert und bleibt unversichert bis jemand tätig wird.

Gleiches würde passieren wenn dieses Paar eine Duo- haftpflcihtversicherung abgschlossen hätte und sich niemand darum kümmert.

verreisterNutzer  07.06.2017, 17:37
@ZuumZuum


Das ist nicht ganz richtig, deliktunfähige Kinder (bis 7 Jahren) müssen separat mitversichert werden.

Falsch...
nicht bis zum 7. LJ sondern bis zur vollendung des 6. LJ

darüber hinaus:

"Müssen" muss das niemand,
außerdem regulieren solche Tarife nur auf Geheiß des Versicherungsnehmers, da das Kind das bis zur Vollendung des 6. LJ überhaupt nicht Schadensersatzpflichtig sein kann (eben wegen Deliktunfähigkeit) Außerdem haften Eltern NICHT für ihre Kinder ! ! !


Es soll ja Familien geben die es nicht so dicke haben und sparen wo sie können.

Wir sprechen hier von Jahresbeiträgen von 60 bis 70 Euro incl. Mehrbeiträgen für das komplette Komfotpaket (nicl. deliktunfähiger PERSONEN (nicht nur Kinder), Forderungsausfall, Mallorcadeckung Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden usw. usw. usw)

Man sollte nie damit rechnen,das es kein anderer gesehen hat.

Also ich an deiner Stelle wäre Ehrlich..und ja,das übernimmt die Haftpflicht


melden, zu seinen taten stehen, die wahrheit sagen, ist immer ein zeichen von groesse.

allein schon dass du fragst, spricht fuer dich.

Als erstes solltest Du lernen, zu den Sachen, die Du machst / gemacht hast, zu stehen.

Also geh hin und melde Dich, das Du es warst.

Und ja, so etwas bezahlt i. d. R. die Haftpflichtversicherung.

Sprich mit Deinen Eltern, die können dann den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.