Schadenersatz nur Zeitwert?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 823 BGB ist eben Zeitwert und nie Neuwert.

BGB schlägt AGB

8 Monate heißt doch schon nicht neuwertig.

Neuwertig ist Zeitwert und nicht Neuwert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
5432112345  02.08.2018, 13:42

§ 823 BGB "ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet"

Wo steht hier bitte etwas von Neu- oder Zeitwert?
Neuwertig ist Zeitwert - bei gebrauchten Sachen, weil dann der Schaden eben nur der Preis eines gleichwertigen Gutes ist. Ein Maßanzug kann nicht gebraucht beschafft werden, sondern muss zur Behebung des Schadens neu erstellt werden. In dem fall sind die Herstellkosten der Schaden der auch zu ersetzen ist.

Denn es ist der entstandene Schaden zu ersetzen und nicht irgendein Zeitwert.

qugart  02.08.2018, 13:43
@5432112345

Und das ist eben Zeitwert.

5432112345  02.08.2018, 13:46
@qugart

Da ein Maßanzug nicht gebraucht beschafft werden kann gilt in diesem Fall:

Zeitwert=Neuwert=100%

qugart  02.08.2018, 13:53
@5432112345

Nö. Wenn dann gehts um den Wiederbeschaffungswert.

Maßanzug ist nicht gleich Maßanzug.

Hier gilt immer individuell. Als erstes eben Zeitwerttabelle. Ansonsten Forderung einreichen und Anwalt.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 13:55
@5432112345
 Ein Maßanzug kann nicht gebraucht beschafft werden, sondern muss zur Behebung des Schadens neu erstellt werden.

Das ist richtig, aber die Mehrkosten sind vom Schädiger nicht zu erstatten. Der Geschädigte hat ja schließlich den Vorteil gehabt 8 Monate lang einen Anzug besessen zu haben und nun einen Neuen zu haben, der entsprechend auch 8 Monate länger "hält".

5432112345  02.08.2018, 14:32
@NamenSindSchwer

Der Mehrwert muss aber in Euro messbar sein um ihn anzurechnen. Ob er tatsächlich irgendeinen Vorteil daraus zieht, dass der Anzug nun 8 Monate länger hält kann weder nachgewiesen noch beziffert werden. Zudem muss er jetzt draufzahlen und genau das ist das Problem. Er müsste jetzt draufzahlen um vielleicht in 5 Jahren einen Vorteil zu haben. Wer zahlt die Zinsen?

NamenSindSchwer  02.08.2018, 14:40
@5432112345
Der Mehrwert muss aber in Euro messbar sein

Ja, als Prozentwert (dessen Höhe anhand der üblichen Nutzungsdauer bestimmt werden muss) vom Kaufpreis.

Nochmal: Das mag nicht unbedingt immer fair sein, aber so ist halt das Gesetz.

5432112345  02.08.2018, 14:45
@qugart

Hast du den Paragraphen überhaupt selbst mal gelesen oder nur das Erstbeste kopiert was du auf Google gefunden hast?

qugart  02.08.2018, 14:49
@5432112345

§ 823 BGB behandelt (schon immer) zählbaren Schaden, keine irgendwelchen fiktiven Mehrwerte. § 253 kommt hier nicht zur Anwendung.

Aus deren AGB geht nicht hervor, dass sie nur den Zeitwert ersetzen.

Das muss auch nicht in deren AGB stehen, das ist schon im BGB so geregelt.

der Anzug neuwertig und nur 3 mal getragen ist.

Aber halt eben nicht neu...

25% Abzug erscheinen mir ein bisschen viel. Kannst ja denen mal anbieten mit 85% Erstattung wärst du zufrieden und schauen was passiert. Wenn die sich darauf nicht einlassen, wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen.

qugart  02.08.2018, 13:40

Anzüge samt Sakko haben laut Tabelle eine Lebenserwartung von 2 Jahren.

Bei einem Alter von 7 bis 12 Monaten ergibt das einen Zeitwert von 70% bei überdurchschnittlichem Erhaltungszustand.

Bei durchschnittlichem Erhaltungszustand sinds nur noch 60%.

75% sind also ein guter Wert.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 13:45
@qugart

Die "Zeitwert Tabellen" sind aber nie der Weisheit letzter Schluss, sondern allenfalls ein Richtwert.

Wenn ich einen Anzug nur 4 mal pro Jahr trage, muss ich mir mit Sicherheit nicht alle 2 Jahre einen neuen kaufen weil der alte abgetragen ist.

Bei einem Anzug den ich täglich in meinem Job im Büro trage sieht das völlig anders aus.

5432112345  02.08.2018, 13:48
@qugart

Es geht bei einem Maßanzug aber nicht um den Zeitwert, denn dazu müsste ein gleicher (mit seinen individuellen Maßen) gebraucht beschaffbar sein. Im steht als Schadenersatz der Betrag zu den er zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden benötigt. Heißt er lässt einen neuen Maßanzug anfertigen und diesen Betrag bekomt er. 75% kann man bei einem alten T-Shirt oder bei einem Anzug von der Stange anbieten.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 13:52
@5432112345
Im steht als Schadenersatz der Betrag zu den er zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden benötigt.

Genau. Und dieser Zustand war "8 Monate alter, 3 mal getragener Anzug". Ob er den wirklich bekommen kann spielt keine Rolle.

Wenn mir einer mein Auto zu Schrott fährt, wird auch nur der Wiederbeschaffungswert erstattet. Ob ich dann ein genauso altes Auto, das genau so viele km runter hat überhaupt bekomme oder nicht spielt keine Rolle. Als Geschädigter muss ich dann halt was drauflegen. Ist genau so absoluter Standard.

5432112345  02.08.2018, 13:56
@NamenSindSchwer

Es spielt sehr wohl eine Rolle ob er diesen bekommen kann. Ein KfZ ist keine Maßanfertigung und damit Null vergleichbar.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 14:01
@5432112345

Dann fahr ich halt ein individuell zusammengestelltes Auto...

Dass es eine Maßanfertigung war spiegelt sich doch in dem erhöhten Kaufpreis bzw. bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts wider. Die "Grundsumme" von der ein prozentualer Abzug gemacht wurde ist von vornherein höher.

5432112345  02.08.2018, 14:11
@NamenSindSchwer

Wenn dein Auto ein individueller Werkauftrag war, dann musst du dich auch nicht mit Werten nach der Schwackeliste abspeisen lassen.

Es ist eigentlich auch völlig egal wie hoch die Grundsumme ist. Der entstandene Schaden ist der Betrag den er für die Wiederbeschaffung benötigt. Da er den Anzug nicht gebraucht bekommen kann muss er neu erstellt werden. Das Risiko, dass das mehr kostet als bei anderen Kleidungsstücken für die ein Gebrauchtmarkt existiert trägt derjenige der den Schaden verursacht hat und nicht der Geschädigte.

FordPrefect  02.08.2018, 14:13
@NamenSindSchwer
Wenn mir einer mein Auto zu Schrott fährt, wird auch nur der Wiederbeschaffungswert erstattet.

Richtig. Unter anderem dafür gibt es die GAP Versicherung. Sonst bräuchte man die nämlich nicht.

5432112345  02.08.2018, 14:26
@qugart

Doch.

5432112345  02.08.2018, 14:26
@qugart

Nein.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 14:27
@5432112345
Wenn dein Auto ein individueller Werkauftrag war, dann musst du dich auch nicht mit Werten nach der Schwackeliste abspeisen lassen.

Hat auch niemand behauptet. Natürlich wird (wie ja bereits geschrieben...) die "Maßanfertigung" bei der Ermittlung des WBW berücksichtigt.

Da er den Anzug nicht gebraucht bekommen kann muss er neu erstellt werden.

Richtig.

Das Risiko, dass das mehr kostet als bei anderen Kleidungsstücken für die ein Gebrauchtmarkt existiert trägt derjenige der den Schaden verursacht hat und nicht der Geschädigte.

Falsch. Es hat auch absolut nichts mit der Vergleichbarkeit mit anderen Kleidungsstücken zu tun. Der Maßanzug ist neu halt mehr wert als gebraucht. Erstattet werden muss aber nur ein gebrauchter. Der Wertvorteil, dass der Geschädigte nun wieder einen Neuen hat, geht nicht zu Lasten des Schädigers.

Egal, wir drehen uns hier im Kreis und kommen eh auf keinen gemeinsamen Nenner.

5432112345  02.08.2018, 14:35
@FordPrefect

Richtig, den Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtmarkt.

Und die GAP-Versicherung gleicht eine etwaige Differenz zur noch offenen Kreditsumme aus, die nunmal garnichts mit irgendeinem Wert zu tun hat. (Sondern damit wie viel man bis dahin getilgt hat.)

5432112345  02.08.2018, 14:36
@NamenSindSchwer

"Egal, wir drehen uns hier im Kreis und kommen eh auf keinen gemeinsamen Nenner."

Ok, damit soll es gut sein.

FordPrefect  02.08.2018, 15:24
@5432112345
Richtig, den Wiederbeschaffungswert auf dem Gebrauchtmarkt.

Jou. Es ist aber nicht das Problem des Schadenverursachers, dass es keinen Markt für Gebrauchtmaßanzüge gibt, und deswegen muss er auch keinen neuen Maßanzug bezahlen - eben weil damit der Geschädigte nachweislich und unwiderlegbar besser gestellt werden würde als zum Zeitpunkt des Schadeneintritts. Das Affektionsinteresse bleibt hier außen vor.

Das solltest du deinen Anwalt fragen, der müsste sich auskennen...

Es müssen dem Gläubiger die Aufwendungen ersetzt werden, die er zur Beschaffung eines gleichwertigen Stücks hat. Da ein Maßanzug eine individuelle Einzelanfertigung ist, wird man keinen gebrauchten mit den gleichen Maßen finden.

Ergo muss, wenn eine Reparatur unmöglich ist, ein neuer Maßanzug hergestellt werden. Dieser Aufwand muss dem Gläubiger als Schaden ersetzt werden.

Dass der neue Maßanzug nun einen höheren Wert hat als der alte kann nicht dem Geschädigten zur Last gelegt werden. Das Risiko eines außergewöhnlich hohen Wiederbeschaffungswertes trägt der Schädiger.

Für einen Rechtsstreit sollte man sich am Ende aber trotzdem von einem Anwalt beraten lassen.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 13:48
Da ein Maßanzug eine individuelle Einzelanfertigung ist, wird man keinen gebrauchten mit den gleichen Maßen finden.

Das stimmt, spielt aber keine Rolle. Es muss trotzdem nur der Zeitwert erstattet werden.

Wenn nun wirklich ein neuer Anzug maßgefertigt werden muss, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Geschädigten. Der muss sich ja nun erst 8 Monate später wieder einen neuen Anzug kaufen, als es sonst der Fall gewesen wäre.

5432112345  02.08.2018, 13:53
@NamenSindSchwer

Nein, die Mehrkosten gehen zu Lasten des Schädigers. Dem Geschädigten darf hier kein Nachteil entstehen und erstmal muss er einen neuen Anzug herstellen lassen und auch bezahlen. Das ist der Schaden den er hat. Dass er diesen Anzug nun 8 Monate länger nutzen kann ist zwar ein Mehrwert, aber den muss er weder auszahlen noch sich anrechnen lassen.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 13:56
@5432112345
Dem Geschädigten darf hier kein Nachteil entstehen

Tut es auch nicht. Da der neue Anzug ja nun 8 Monate länger genutzt werden kann.

5432112345  02.08.2018, 14:04
@NamenSindSchwer

Doch, denn er muss 25% aus eigener Tasche zahlen.

Das der Anzug am Ende 8 Monate länger getragen werden kann, heißt nicht dass er jetzt 25% draufzahlen muss. Es ist zudem kaum beweisbar, dass er sich danach überhaupt einen neuen Anzug zulegen wird oder diesen bis zum Ende der zusätzlichen 8 Monate tatsächlich benötigt.

qugart  02.08.2018, 14:12
@5432112345

Das mit dem Schadensersatz hast du aber noch nicht so genau verstanden, oder?

Lies dir den § 823 BGB einfach mal durch.

NamenSindSchwer  02.08.2018, 14:21
@5432112345

Es ist doch aber Fakt, dass er nach dem Schaden besser dasteht als vor dem Schaden. Nämlich weil er einen neuen statt einen gebrauchten Anzug hat. Und diese Besserstellung ist vom Schädiger schlichtweg nicht zu ersetzen.

Und genau dieser Vorteil ist derjenige, der durch den Abzug ausgeglichen wird. Sodass er unterm Strich (zumindest "fürs Gesetz") bei +/- Null steht. Dass der Geschädigte das nicht toll findet, weil das fehlende Geld in seinem Portmonnaie ihm wichtiger ist als ein 8 Monate jüngerer Anzug, steht auch außer Frage. Aber so ist halt die Gesetzeslage.

Streiten kann man sich über die Höhe des Abzugs. Ändert nichts daran, dass grundsätzlich ein Abzug korrekt ist.

FordPrefect  02.08.2018, 14:12
Es müssen dem Gläubiger die Aufwendungen ersetzt werden, die er zur Beschaffung eines gleichwertigen Stücks hat.

Nein. Es muss der Wert ersetzt werden, der zum Zeitpunkt des Schadensereignisses bestand. Und wenn eben nur 75% sind, bekommrt der Geschädigte auch nicht mehr.

Ergo muss, wenn eine Reparatur unmöglich ist, ein neuer Maßanzug hergestellt werden. Dieser Aufwand muss dem Gläubiger als Schaden ersetzt werden.

Unsinn.

5432112345  02.08.2018, 14:25
@FordPrefect

Geld=/=Sache

Es geht eben nicht um den Wert sondern um die Wiederherstellung des Vermögens in den Zustand vor dem Schadenereignis.

Durch eine 75%ige Zahlung mag der Wert ausgeglichen sein, aber eben nicht die Tatsache, dass er immernoch keinen Maßanzug hat.

Hat der geschädigte mit 75% des Neupreises die Möglichkeit einen gleichwertigen Maßanzug mit seinen Maßen zu bekommen? Nein?

FordPrefect  02.08.2018, 15:20
@5432112345
Hat der geschädigte mit 75% des Neupreises die Möglichkeit einen gleichwertigen Maßanzug mit seinen Maßen zu bekommen? Nein?

Das interessiert nur weder die HPV noch den Schädiger. Pech.

Der Zeitwert bemisst sich nicht aufgrund der Anzahl, wie oft du den Anzug getragen hast, sondern aufgrund der 8 Monate ab Kauf.

Es steht dir niemand im Wege, auf dem Rechtsweg 100% zu fordern. Du hast den Anzug hoffentlich noch, worauf du beweisen kannst, dass der Stoff und die Nähte, ohne Flecken, ein nahezu neuwertiger Zustand darstellten. Versuchen kannst du es. Die Chancen erachte ich aber als gering, sehr gering. Viel Glück!