Grundreinigung Treppenhaus,Anspruch auf Schadenersatz?
Meine Hausverwaltung hat vor einigen Tagen per Aushang im Eingang angekündigt, daß die Firma NN damit beauftragt wurde, eine Grundreinigung des Treppenhauses durchzuführen, und zwar am 09. und 10.07.2014.
Die Bewohner des Hauses wurden gebeten, Fussmatten an diesen Tagen nicht vor den Wohnungstüren liegen zu lassen, sondern in der Wohnung aufzubewahren.
Alles ok, habe die Fussmatte vor der Wohnungstür entfernt und mich gefreut, daß endlich mal eine Grundreinigung erfolgt.
Am 09.07. verlasse ich meine Wohnung gegen 11h und sehe, dass das Treppenhaus richtig glänzt.
Bereits nach der 8. Stufe rutsche ich aus und lege mich "richtig schön auf den Allerwertesten".
Mein Anzug muß in die Reinigung und mir tun immer noch diverse Knochen weh.
Was ist passiert?
Die Fa. NN hat das Treppenhaus mit Bohnerwachs behandelt.
Als ich den Hauseingang erreicht hatte, fand ich an der Hauseingangstür ein Hinweisschild "Vorsicht, frisch gebohnert! Es besteht Rutschgefahr."
Das ist bestimmt hilfreich für Menschen, die das Haus betreten. Aber was ist mit den Menschen, die sich bereits im Haus befinden und einfach dieses einfach nur verlassen wollen?
Hätte nicht auf allen Etagen ein Hinweis auf die Rutschgefahr angebracht werden müssen, so daß die Bewohner sich darauf hätten einstellen können?
Wer ersetzt mir nun meine Kosten für die Reinigung der Kleidung und eventuelle körperliche Schäden?
Ach ja, ich werde nachher zum Arzt gehen, falls die Schmerzen nicht nachlassen.
8 Antworten
Dir ist ein Schaden widerfahren, für den der Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Deshalb ist es Aufgabe des Vermieters mit oder ohne seine Grundstückshaftpflichtversicherung den Schaden zu regulieren.
Fordere der Vermieter zur Schadensersatzleistung schriftlich und nachweisbar auf. Ärztliche Untersuchung auf eventuelle Körperschäden infolge des Unfalles ist dringend angezeigt. Die Forderung eines Schmerzensgeldes kann ebenfalls geltend gemacht werden.
Bist du rechtsschutzversichert, dann beauftrage einen RA mit der Schadensverfolgung.
Diese Situation ist vor langer Zeit meiner Mutter passiert. Hier war sogar ein Fahrstuhl vorhanden. Sie nahm die Treppe, rutsche nach Reinigung aus, brach sich das Fussgelenk. Ein längerer Krankenhausaufenthalt folgte. Die Versicherung der Hauseigentümer trat in Kraft.
Die Details sind mir nicht weiter bekannt geworden und ich betone, es ist sehr lange her. Meine Eltern schalteten allerdings ihren RA. dafür ein.
Da Du wußtest, dass eine Grundreinigung gemacht wurde, liegt es in der "allgemeinen Lebenserfahrung", dass Du Vorsicht walten lassen musst, wenn Du diesen Bereich betrittst. Zudem sind wohl Handläufe an den Treppen angebracht, die man (rein profilaktisch) nutzen kann. Die von Aussen eintretenden Persononen haben wahrscheinlich keine Kenntniss über die reinigung und werden deswegen gewarnt. Also hat das reinigungsunternehmen keine Mitschuld an Deinem Missgeschick.
Ich wohne hier 10 Jahre. In dieser Zeit wurde noch nie eine Grundreinigung durchgeführt, jedenfalls nicht mit Ankündigung.
Ich nehme seit 25 Jahren am Straßenverkehr teil.
An der Kreuzung kommt sonst nie ein Auto, woher sollte ich wissen, dass der andere mir in die Karre fährt?
Wenn du mit deinen lustigen Argumenten Ansprüche stellst, kann es sein, dass du ne Jacke bekommst die man hinten zu macht.
Die Hausverwaltung ggf. die Firma hätte nach meiner Ansicht die Mieter auf die Nutzung des Bohnerwachses ausreichend hinweisen müssen (z. B. durch Anbringen gut sichtbarer Schilder auf jeder Etage) - zumindest aber in der Ankündigung der Grundreinigung (vermutlich dürfte das alleine aber nicht ausreichen). Ein Schild alleine kann lt. BGH aber ggf. auch nicht reichen, wenn das Bohnerwachs unsachgemäß aufgetragen wurde.
Der Mieter sollte allerdings auch den Handlauf nutzen und eine auffällige glänzende Beschichtung könnte auf eine Gefahrensituation hinweisen und man müsse daher dann auch Vosicht walten lassen (ansonsten könnte das ggf. zu einer Minderung des Schadenersatzes führen).
Am 09.07. verlasse ich meine Wohnung gegen 11h und sehe, dass das Treppenhaus richtig glänzt.
Hier hätte man mit einer möglichen Gefahrensituation rechnen müssen - daher dürfte eine Mitschuld nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.
Hier ist eine Rechtsberatung unerläßlich.
Hi Januar07, da passt doch was nicht zusammen:
Grundreinigung erfolgt |/| das Treppenhaus glänzt |/| Anzug muß in die Reinigung
War dann aber ne schlampige Reinigung ;.-))
Und ja, man hätte die Hausbewohner vorher informieren müssen, dass "gebohnert" würde. Nur ein Schild im Eingangsbereich reicht da nicht. Allerdings kann eine rechtsgültige Aussage nur ein Fachmann (RA, Mieterverein, Verbraucherzentrale etc.) geben.
Lass auf jeden Fall ie Unfallfolgen ärztlich feststellen, denn man weiss ja nie, was noch kommen kann. Alles Gute, Grüße.
Ich wohne hier 10 Jahre.
In dieser Zeit wurde noch nie eine Grundreinigung durchgeführt, jedenfalls nicht mit Ankündigung.
Woher soll ich wissen, daß Grundreinigung automatisch Rutschgefahr bedeutet?
Oder anders rum: was darf ich als Bewohner unter "Grundreinigung" verstehen?