Grundreinigung Treppenhaus,Anspruch auf Schadenersatz?

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Dir ist ein Schaden widerfahren, für den der Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Deshalb ist es Aufgabe des Vermieters mit oder ohne seine Grundstückshaftpflichtversicherung den Schaden zu regulieren.

Fordere der Vermieter zur Schadensersatzleistung schriftlich und nachweisbar auf. Ärztliche Untersuchung auf eventuelle Körperschäden infolge des Unfalles ist dringend angezeigt. Die Forderung eines Schmerzensgeldes kann ebenfalls geltend gemacht werden.

Bist du rechtsschutzversichert, dann beauftrage einen RA mit der Schadensverfolgung.

Diese Situation ist vor langer Zeit meiner Mutter passiert. Hier war sogar ein Fahrstuhl vorhanden. Sie nahm die Treppe, rutsche nach Reinigung aus, brach sich das Fussgelenk. Ein längerer Krankenhausaufenthalt folgte. Die Versicherung der Hauseigentümer trat in Kraft.

Die Details sind mir nicht weiter bekannt geworden und ich betone, es ist sehr lange her. Meine Eltern schalteten allerdings ihren RA. dafür ein.

Da Du wußtest, dass eine Grundreinigung gemacht wurde, liegt es in der "allgemeinen Lebenserfahrung", dass Du Vorsicht walten lassen musst, wenn Du diesen Bereich betrittst. Zudem sind wohl Handläufe an den Treppen angebracht, die man (rein profilaktisch) nutzen kann. Die von Aussen eintretenden Persononen haben wahrscheinlich keine Kenntniss über die reinigung und werden deswegen gewarnt. Also hat das reinigungsunternehmen keine Mitschuld an Deinem Missgeschick.

Ich wohne hier 10 Jahre.

In dieser Zeit wurde noch nie eine Grundreinigung durchgeführt, jedenfalls nicht mit Ankündigung.

Woher soll ich wissen, daß Grundreinigung automatisch Rutschgefahr bedeutet?

Oder anders rum: was darf ich als Bewohner unter "Grundreinigung" verstehen?

@Januar07

Ich wohne hier 10 Jahre. In dieser Zeit wurde noch nie eine Grundreinigung durchgeführt, jedenfalls nicht mit Ankündigung.

Ich nehme seit 25 Jahren am Straßenverkehr teil.

An der Kreuzung kommt sonst nie ein Auto, woher sollte ich wissen, dass der andere mir in die Karre fährt?

Wenn du mit deinen lustigen Argumenten Ansprüche stellst, kann es sein, dass du ne Jacke bekommst die man hinten zu macht.

Die Hausverwaltung ggf. die Firma hätte nach meiner Ansicht die Mieter auf die Nutzung des Bohnerwachses ausreichend hinweisen müssen (z. B. durch Anbringen gut sichtbarer Schilder auf jeder Etage) - zumindest aber in der Ankündigung der Grundreinigung (vermutlich dürfte das alleine aber nicht ausreichen). Ein Schild alleine kann lt. BGH aber ggf. auch nicht reichen, wenn das Bohnerwachs unsachgemäß aufgetragen wurde.

Der Mieter sollte allerdings auch den Handlauf nutzen und eine auffällige glänzende Beschichtung könnte auf eine Gefahrensituation hinweisen und man müsse daher dann auch Vosicht walten lassen (ansonsten könnte das ggf. zu einer Minderung des Schadenersatzes führen).

Am 09.07. verlasse ich meine Wohnung gegen 11h und sehe, dass das Treppenhaus richtig glänzt.

Hier hätte man mit einer möglichen Gefahrensituation rechnen müssen - daher dürfte eine Mitschuld nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

Hier ist eine Rechtsberatung unerläßlich.

Hi Januar07, da passt doch was nicht zusammen:

Grundreinigung erfolgt |/| das Treppenhaus glänzt |/| Anzug muß in die Reinigung

War dann aber ne schlampige Reinigung ;.-))

Und ja, man hätte die Hausbewohner vorher informieren müssen, dass "gebohnert" würde. Nur ein Schild im Eingangsbereich reicht da nicht. Allerdings kann eine rechtsgültige Aussage nur ein Fachmann (RA, Mieterverein, Verbraucherzentrale etc.) geben.

Lass auf jeden Fall ie Unfallfolgen ärztlich feststellen, denn man weiss ja nie, was noch kommen kann. Alles Gute, Grüße.