Sanktionen ALG1 selbst gesuchte Stelle ablehnen nach vom Amt genehmigten Praktikum?

2 Antworten

Wenn du jetzt schon eine Rechtsmittelbelehrung in deiner Bewilligung für das Praktikum hattest, dann solltest du das auch erst einmal durchziehen, ohne wichtigen Grund würde es nach § 159 SGB - lll beim ersten Fehlverhalten eine Sperrzeit von 3 Wochen geben.

Würdest du dann ein zumutbares Angebot ohne wichtigen Grund ablehnen, dann wäre das dein erstes Fehlverhalten und dann würde es da eine Sperrzeit von 3 Wochen geben, vorausgesetzt das du bisher noch keine hattest.

focusst250 
Fragesteller
 23.01.2020, 09:08

Guten morgen

Danke schonmal für die Infos.

Was wäre denn ein wichtiger Grund um das Angebot ablehnen zu können im Falle das es nicht gefällt?

isomatte  24.01.2020, 01:53
@focusst250

Ein wichtiger Grund würde z.B. sein, wenn du körperlich oder geistig nicht in der Lage bist diese Beschäftigung auszuüben.

Der Verdienst könnte auch ein wichtiger Grund sein, dazu kannst du im Internet einmal eingeben ,, Zumutbare Beschäftigung § 140 SGB - lll " und liest was dazu geschrieben steht.

Wahrscheinlich bekommst Du schon Probleme, wenn Du das Praktikum ablehnst. Mach es erst einmal und sieh dann weiter.

focusst250 
Fragesteller
 22.01.2020, 16:05

Das Praktikum werde ich jetzt durchziehen, steht ja drin wenn ich as nicht mache gibts wohl 3 Wochen Sperre.aber falls es danach wirklich dazu kommt das der mich einstellen will.er meinte im Vorstellungsgespräch was von wahrscheinlich direkt zum 03.02.20 einstellen also das wird wohl alles jetzt sehr zügig von statten gehen

Kometenstaub  22.01.2020, 16:10
@focusst250

Vielleicht gefällt es Dir ja so gut, dass Du bleiben möchtest. Wie das mit einer Sperre für den Fall ist, dass Du die Stelle ablehnst, kann ich Dir leider nicht sagen.

focusst250 
Fragesteller
 22.01.2020, 16:16
@Kometenstaub

Das Problem ist ich habe noch andere Vorstellungen offen und mir passen die Arbeitszeiten in der Firma da nicht.

Bin mir jetzt schon ziemlich sicher das das nix ist