Geld vom Jobcenter aber keine Wohnung soll sich Obdachlos melden geht aber nicht da sie mal da mal da schläft und nicht auf der Straße?

2 Antworten

1 Da scheint wider mal Beamtenwillkür zu Herschen aber  das kann man ganz schnell Änder zb Zim sozialmat und dort nach einer Wohnung Fragen.

2 Einen anwalt auf kosten des jobcenters einschalten dafür mus sie den bewilligungsbescheid dem Amtsgericht vorlegen um einen Beratungsschein zu bekommen.

3 Zum Wohnungsamt und eine Wohnbereichtuegungsschein beantragen.

4 Wen möglich ein Postfach machen lassen damit sie ihr post bekommt und nicht Öffentlich Ausgehangen wird.

5.Wohnung suchen und vor Unterschrift des mietvertrages dem jobcenter vorlegen.

solange sie weniegstesn per post Ereichbar ist kann das Amt auch keine Leistunge sperren,

6 Sie soll zum amt gehen und da sagen das Bürgeramt wird sie nicht als obdachlose führe da sie es noch nicht ist und wen das Amt sie wegschicken will krach beim Vorgesetzen schlagen die Obdachlosiegkeit mus auch das Jobcenter verhindern.

7 stellt sich das amt stur immer den gesetzesartikel nachfragen auf die die sich beziehen den meistesn findet man eine guten Wiederspruchsgrund  5 artikel davor oder dahinert (maximal 10)