Rundfunkbeitrag in Raten abbezahlen?

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Ja du kannst eine Ratenzahlung vereinbaren. Einen Ratenbetrag von mind. 10€. Du kannst beides machen.. Wobei ich die schriftliche Variante bevorzuge.. :-)

Natürlich kannst du beim Beitragsservice um Ratenzahlung bitten. Deiner Bitte werden sie auch nachkommen, wenn du die Raten von mindestens 10 €/Monat neben den laufenden Rundfunkbeiträgen bezahlst. Die sind tatsächlich froh, wenn die Leute reagieren und grundsätzlich zahlungsbereit sind. Das kannst du sowohl per Email als auch per Brief machen. Und glaube den Leuten nicht, die behaupten, man müsse nicht zahlen. Die Argumente von Frau Terschüren, die nicht mal Juristin ist, sind durch die Verfassungsgerichte von Rheinland-Pfalz und Bayern längst widerlegt.

Rolf42  18.01.2015, 19:19
Die Argumente von Frau Terschüren, die nicht mal Juristin ist (...)

Stimmt, sie hat in Wirtschaftswissenschaften promoviert. Wissenslücken in juristischen Fragen sind da nicht überraschend.

Die muss man nicht bezahlen, wenn man sich mit dem Gesetz auskennt und gut argumentieren kann. Frau Dr. Anna Terschüren hat eine Doktorarbeit darüber geschrieben, inder es darum geht, dass die Rundfunkabgabe verfassungwidrig ist. Denn wenn zwei Leute einen Vertrag abschließen, bleiben Dritte laut Gesetz davon unberührt. Die Rundfunkabgabe wurde einfach ohne meine Zustimmung beschlossen und ist somit rechtswidrig.

comedyla  18.01.2015, 13:27

Hast du deine Zustimmung zu Steuern oder Sozialabgaben gemacht? Oder hast du zugestimmt, dass Benzin Geld kostet?

Eddcapet  18.01.2015, 13:34
@comedyla

@comedyla, Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen... wenn ich Benzin kaufen will, muss ich nicht vorher einen Vertrag abschließen -.- Ich kann ja auch nicht mit meinem Bruder einen Vertrag abschließen in dem es darum geht, das du mir jeden Monat 1 Kasten Oettinger bezahlen musst. Denn das ist rechtswidrig!

Haglaz  18.01.2015, 13:54
@Eddcapet

Wenn du Benzin kaufst, ist das ein Kaufvertrag nach § 433 BGB.

Da bringst du allerdings ein paar Sachen durcheinander. Zum Erlass des Rundfunkbeitrags haben grundsätzlich die Länder die Gesetzgebungskompetenz, das heißt, dass jedes Bundesland grundsätzlich diesbezüglich eigene Regelungen treffen könnten. Um dies zu verhindern wurde ein Staatsvertrag zwischen den einzelnen Bundesländern vereinbart. Der Staatsvertrag hat für dich als Privatperson bis dato keine Wirkung, das ist soweit absolut unstrittig und völlig korrekt. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde von sogenannten Transformationsgesetzen in den einzelnen Bundesländern ratifiziert. Ich mahne und warne also vor Verschwörungstheorien der sogenannten Reichsbürger, insbesondere wenn sie sich gegen Gesetze der Bundesrepublik oder der einzelnen Länder oder gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Eddcapet  18.01.2015, 13:56
@Haglaz

@Haglaz, Deutschland hat nichtmal eine eigene vom Volk legitimierte Verfassung, und das ist keine Verschwörungstheorie von irgendwelchen Reichsbürgern... hier läuft so einiges falsch!

Haglaz  18.01.2015, 13:59
@Eddcapet

Auch das ist eine Verschwörungstheorie der Reichsbürger, und als (kritischer) Jurist kann ich dich diesbezüglich beruhigen, das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik. Die Bezeichnung der Verfassung als "Grundgesetz" steht in Tradition der nordischen Länder, so zum Beispiel Norges Grunnlov, Sveriges grundlagar, Danmarks Riges Grundlov, Nederlandse Grondwet, wenn es dir um die Bezeichnung geht. Gerne kannst du jetzt auch eine rechtsirrige Interpretation des Art. 146 GG nennen.

Eddcapet  18.01.2015, 14:06
@Haglaz

Das GG ist " NICHT " die Verfassung der BRD!! Man sollte sich schon auskennen mit unsere Geschichte... Das Grundgesetz haben nicht WIR uns gegeben, sondern es wurde uns von den Alliierten auferlegt.... Wenn du dich mit der Geschichte auskennen würdest, wüsstest du, das ein Herr CARLO SCHMIDT in seiner rede gesagt hat:" Wir haben keine Verfassung zu machen, und wir haben keinen STAAT zu errichten " eine Verfassung gibt sich das VOLK selber und wir haben keine Verfassung!!!

Die letzte Verfassung, die für Deutschland Gültigkeit hatte, weil vom Volke darüber abgestimmt wurde, ist die Weimarer Verfassung von 1918 (Stand 30.01.1933)!

Haglaz  18.01.2015, 15:05
@Eddcapet

Nein, die Verfassung entstamm der Arbeit des Parlamentarischen Rates, also 65 Abgeordnete, die aus den jeweiligen Länderparlamenten gewählt wurden (darunter übrigens auch der Staatsrechtler Carlo Schmid, https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_Parlamentarischen_Rats). Es steht auch in weltweiter Tradition, dass erste oder völlig neue Verfassungen oft von Verfassungsgebenden Versammlungen ausgearbeitet werden. Keinesfalls verhält es sich staatsrechtlich übrigens so, das eine Verfassung von der Mehrheit eines Staates, Frauen und Männer über ~18 Jahre direkt-demokratisch angenommen werden muss. Ich empfehle statt YouTube-Videos von Reichsbürgern dazu als Bildung übrigens beispielsweise "Staatsorganisationsrecht: mit Bezügen zum Europarecht" von Degenhart, 30. Auflage Hamburg 2014.

Eddcapet  05.07.2015, 11:20
@Haglaz
 Keinesfalls verhält es sich staatsrechtlich übrigens so, das eine Verfassung von der Mehrheit eines Staates, Frauen und Männer über ~18 Jahre direkt-demokratisch angenommen werden muss.

Achja, und woher nimmst du diese Information?! Alles erstunken und erlogen! Wir haben keine Verfassung, das ist nachweisbar!

PatrickLassan  08.09.2015, 14:10
@Eddcapet

Wir haben keine Verfassung, das ist nachweisbar!

Nachweisbar ist, dass es einige Staaten gibt, deren Verfassung genau wie unsere Grundgesetz heißt . Nachweisbar ist ebenso, dass das Grundgesetz von Deutschen erarbeitet wurde und dass es von den Parlamenten der Bundesländer ratifiziert wurde. Erstunken und erlogen ist, dass es eine Volksabstimmung über die Weimarer Verfassung gab. Die einzige deutsche Verfassung, über die jemals abgestimmt wurde, war die DDR-Verfassung von 1968.

Rolf42  18.01.2015, 13:31

Auch in Doktorarbeiten kann Unsinn stehen.

Die Regelungen zum Rundfunkbeitrag wurden von den Länderparlamenten beschlossen und haben damit Gesetzeskraft.

Eddcapet  18.01.2015, 13:34
@Rolf42

@Rolf42, Quelle?

Rolf42  18.01.2015, 13:44
@Eddcapet

Nur ein Beispiel:

(...) Hintergrund ist, dass in Deutschland die Bundesländer über eigene Gesetzgebungskompetenzen verfügen (Art. 70 GG), so beispielsweise über die Regelung des Rundfunks. Da Rundfunkwellen aber nicht an Ländergrenzen enden, müssen sich die Bundesländer auf gemeinsame Regelungen einigen. Die Regelungen werden sodann in sog. Staatsverträgen geregelt. Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, ist somit ein ganz normales Gesetz und kein Vertrag zu Lasten Dritter.

http://www.mimikama.at/allgemein/ist-der-rundfunkbeitrag-illegal-des-deutschen-beliebtes-streitthema-betrachtung/

Die konkreten Beschlüsse der einzelnen Länderparlamente sollten sich auch über die Webseiten der Landtage recherchieren lassen, aber das ist mir jetzt zuviel Aufwand.

  1. Anfragen kannst du schon, darauf einlassen werden sie sich aber idR nicht.
  2. In der Regel reagieren die weder auf Mails noch auf Schreiben..im Optimalfall hast du eine Telefonnummer auf der Rechnung stehen

Natürlich kannst du nachfragen. Ich würde solche Schreiben aber vorsichtshalber immer per Einschreiben mit Rückschein absenden!