Ruhendes Arbeitsverhältnis und Anstellung in einer anderen Firma?

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Einen verbindlichen rechtlichen Anspruch darauf das Arbeitsverhältnis ruhen zu lassen, um eine andere Tätigkeit aufzunehmen, gibt es nicht.

Ein Anspruch darauf kann sich nur aufgrund einer individuellen Vereinbarung ergeben.

Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und fragen Sie ob Sie eine sogenannte Sabbatregelung in Anspruch nehmen können.

Hier ein guter Link.

http://www.sabbatreise.de/sabbatjahr.html

Eventuell ist es auch möglich, wenn keine betrieblichen Gründe dagegenstehen, Sie unbezahlt freizustellen. Auch das müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber direkt verhandeln.

Wenn es in Ihrer Behörde einen Personalrat gibt, können Sie sich dort vorher erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt bzw. ob es bereits Erfahrungen in Ihrer Behörde mit so etwas gibt.

Peter Kleinsorge

Im Grundsatz könntest Du in Abstimmung mit dem derzeitigen Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen. Außerdem benötigst Du für diese Tätigkeit die Genehmigung des Arbeitgebers (insb. im öffentlichen Dienst). Dann müsstest Du aber auch zum vereinbarten Ende des Urlaubs wieder antreten und kannst auch erst dann wieder dort anfangen (wenn also das Projekt früher endet...).

Dazu gibt es noch eine ganze Mengen sozialversicherungsrechtlicher Fragen zu klären. In Kürze: ohne ein erhebliches Wohlwollen Deines Arbeitgebers geht da nichts. Dabei ist natürlich auch zu Berücksichtigen, dass Dein derzeitiger Arbeitgeber Deine Stelle dann nicht ohne Weiteres neu besetzen kann - insofern würde ich mir da nicht allzu viele Hoffnungen machen.

Da Deine Arbeitskraft in dem ersten Unternehmen benötigt wird, glaube ich kaum, das man sich auf eine Freistellung einlässt.

Ich bin auch selbständig. Wenn ich mir vorstelle, ein Angestellter käme auf die Idee zu sagen, ich komme jetzt 2 Jahre nicht, weil ich in der Zeit wo anders mehr verdienen kann, den würde ich zum Teufel jagen.