Rüde hat Nachbarshündin gedeckt,

16 Antworten

Naja, Du musst halt für den angerichteten Schaden zahlen.

Das nennt sich Verursacherhaftung.

Wobei hier auch die Halter der "Hundedame" sicher eine Teilschuld haben.

Aber ohne Deinen Hund wäre eben der Schaden nicht entstanden.

Wenn Du Deinen Hund nicht so halten kannst, dass er nicht unbemerkt herumstreunen kann, solltest Du wirklich an eine Kastration denken.

Bei uns im ländlichen Bereich werden frei laufende Hunde von den Jägern erschossen (Wildereigefahr).

KlausKarl 
Fragesteller
 28.09.2010, 19:22

Ja aber ich wohn ja nicht in Israel

KlausKarl 
Fragesteller
 28.09.2010, 19:25
@shalom

In welchem Länderbereich meinst du das denn?

KlausKarl 
Fragesteller
 28.09.2010, 19:25
@shalom

In welchem Länderbereich meinst du das denn?

Dabbel  28.09.2010, 19:41

>>Bei uns im ländlichen Bereich werden frei laufende Hunde von den Jägern erschossen (Wildereigefahr)<<

wobei die Gefahr des Wildern keinesfalls ausreicht. Es muss ganz klar feststehen, dass der Hund gewildert hat. Ansonsten darf der Jäger den Hund nicht abschießen. Macht er es doch, bekommt er mächtig Ärger.

Neufiliebe  29.09.2010, 05:00
@Dabbel

nö dabbel, das ist falsch. je nach bundesland sind die jagdschutzgesetze unterschiedlich. in einigen bundesländern reicht es aus, wenn ein hund unbeaufsichtigt durchs revier stromert. revier ist nicht nur wald, sondern auch felder. somit kann es gut sein, dass der hund irgendwann nicht mehr heimkommt. zudem kann man ja nicht wissen, was der hund auf seinen touren sonst so macht, ausser hündinnen schwängern...der halter ist ja nicht dabei, um zu gewähleisten, dass der hund nicht wildert. wie will er das beweisen?

Wenn der Hund in den Garten der Leute gesprungen ist, können sie einen "Vaterschaftstest" verlangen. Ist dein Rüde der Vater, mußt du für alle Kosten, die durch die Welpen entstehen, aufkommen. Solche Fälle gab es schon vor Gericht. War die Hündin jedoch auch unbeaufsichtigt draußen unterwegs, sieht das anders aus. Wahrscheinlich Kostenteilung. Und in Zukunft solltest du auf deinen Hund besser aufpassen. Ist mir unbegreiflich, wie so etwas mehrfach vorkommen kann. Wenn dein Hund z.B. einen Unfall verursacht, kommen ganz andere Kosten auf dich zu.

Goodnight  22.12.2020, 22:06

Das würde allenfalls auf eine angehörte Zuchthündin zutreffen. Aber kein Züchter lässt eine läufige Hündin unbeaufsichtigt im Garten.

Wer seine läufige Promenadenmischung unbeaufsichtigt lässt kann keinen Schaden geltend machen.

Es liegt in seiner Verantwortung, die Welpen erst gar nicht zur Welt kommen zu lassen.Sprich er lässt seine Hündin beim Tierarzt spritzen. Lässt er die Welpen zur Welt kommen und verhökert sie. Also kein Schaden..

Normalerweise geht man zum Tierarzt, die Hündin bekommt eine Spritze und die Sache dürfte sich erledigt haben. Wer letztlich die Spritze bezahlt, darüber kann man streiten. Ich würde es ihnen anbieten. Kastrieren würde ich den Rüden auf keinen fall.

KlausKarl 
Fragesteller
 28.09.2010, 19:24

Ja ich find der soll seinen Spass haben so lang er noch keine grauen Haare hat

BlackCloud  28.09.2010, 21:16
@KlausKarl

Hunde haben keinen Spass an Sex - vermenschlich deinen Hund bitte nicht so, das ist ja lächerlich.

Neufiliebe  29.09.2010, 04:58

neee klar blos den rüden nicht kastrieren, dafür kann man der hündin ja alle sechs monate eine abtreibung zumuten oder wie? wenn er die halbe nachbarschaft befruchtet, und der halter zu doof ist seinen hund angemessen zu beaufsichtigen ist ein kastration wohl das kleinere übel.

James131  29.09.2010, 11:14
@Neufiliebe

Das kleine uebel ist es, wenn der hundehalter mal in der lage waere mit hunden umzugehen. Eine kastration ist deshalb weniger sinnvoll, eine sterilisation und ein ausschluss dagegen schon

Was ist der ungewollte Deckakt?

Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung.

Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. D.h. er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen.

Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen.

http://www.check24.de/versicherungen/hundehalterhaftpflicht/hundehalterhaftpflicht-fragen/

KlausKarl 
Fragesteller
 28.09.2010, 19:21

Coole Antwort. Ich wusste gar nicht dass man die Hunde auch versichern kann... Also bin nicht versichert. Muss ich denn jetzt löhnen oder nicht? (Wie teuer ist so eine Abtreibung?)

amigo06  28.09.2010, 19:27
@KlausKarl

Also wenn du keine Versicherung für deinen (streunenden) Hund hast, ist das Leichtsinn pur. So eine Versicherung kostet 60 - 70€ im Jahr.

Welfensammler  28.09.2010, 19:27
@KlausKarl

Für die Mindestkosten (Abtreibung) bist du auf jeden Fall haftbar zu machen. Die Höhe der Kosten kommen auf den Hund an. Rechne mal mit mindestens 250 € für die OP und nochmal das gleiche für die Nachsorge. Treten Komplikationen auf, kann es auch schnell wesentlich teurer werden.

Eine Hundehaftplichtversicherung ist in den meisten Gemeinden Pflicht, soweit ich weiß. Auf jeden Fall kostet sie nicht die Welt. Ca. 50 € im Jahr.

Neufiliebe  29.09.2010, 04:55
@KlausKarl

nn nun wirds aber echt trollig karli. du übertreibst die rolle des doofen etwas.

Sorry Leute,

Bei euren Antwort fällt mir auf, dass ihr davon redet wird nun die Schuld an diesem ungewollten Deckakt hat.

Diese Schuldfrage spielt aber bei der Tierhalterhaftung nur eine untergeordnete Rolle. Die Tierhalterhaftung des § 833 BGB ist ein reiner Gefährdungstatbestand. Die Frage einer Aufsichtspflichtverletzung spielt bei dieser Tierhalterhaftung nur in den Fällen eine Rolle, wo ein Schaden durch ein Haustier verursacht wurde, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt war (§ 833 S.2 BGB).

Dieser ungewollter Deckakt hat somit ein Schaden verursacht für den sowohl der Halter des Rüden als auch der Halter der Hündin haften. Somit haben sich die Hundehalter die Schadenskosten zu teilen.

Für derartige Schäden kommt eigentlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung auf. In den meisten Gemeindeverordnung ist m.E. eine solche Haftpflichtversicherung auch Pflicht.
Wenn du eine solche Haftpflichtversicherung nicht hast, wirst du dich wohl zur Hälfte an den Kosten beteiligen müssen.

Wenn du eine Abtreibung aus Gewissensgründen ablehnst kannst du ja auch deinen Nachbarn anbieten, dass du dich an der Aufzucht des Welpen beteiligen würdest bzw. auch ein Großteil der Arbeit übernimmst.