Rückzahlungsverpflichtet?

3 Antworten

Nein, bist Du nicht.

Rückzahlungsklauseln bedürfen der Vereinbarung (§ 307 BGB Inhaltskontrolle). Wenn vertraglich keine Bedingungen und die Höhe der Rückzahlung vereinbart ist, brauchst Du auch nichts zu bezahlen.

Die Drohung mit dem Anwalt halte ich für einen Einschüchterungsversuch der jeglicher Grundlage entbehrt.

ich bedanke mich bei dir.

Keine Vereinbarung über Rückzahlung bei Ausscheiden aus der Firma, sieht es dunkel für den Chef aus.

kann er denn beweisen, dass er überhaupt Geld dafür zweckbezogen gezahlt hat? Und ohne schriftlichem Beweisstück wird er keine Chance haben.

er kann lediglich vorweisen geld an meine ehemalige Fahrschule überwiesen zu haben. aber das kann ja nicht als beweisstück für irgendwas dienen oder?