Rücktritt Ausbildungsvertrag - Bearbeitungsgebühr?

4 Antworten

An deiner Stelle ab zum fachanwalt fürs Arbeitsrecht und der wird dich super und perfekt beraten und das sollte noch nicht mal soviel kosten

AalFred2  11.08.2016, 13:10

Blöderweise hat das jetzt mal mit Arbeitsrecht so gar nichts zu tun.

sunnybabo  25.08.2016, 00:48

Natürlich womit sonst?

AalFred2  25.08.2016, 08:25
@sunnybabo

Ein Ausbildungsvertrag mit einer Fachschule hat nun mal nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Warum sollte er auch? Das ist simples Vertragsrecht.

sunnybabo  25.08.2016, 00:48

Strafrecht Sozialrecht!? XD

AalFred2  25.08.2016, 08:26
@sunnybabo

Du bist ja niedlich, Kleiner. Keine Ahnung von gar nichts, aber schön einen auf dicke Hose machen. Süss.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Wie schon oben beschrieben, wird außer in dem zitierten Absatz die Gebührenverordnung nicht erwähnt. Das ist ja die Grundlage, weshalb ich denke, dass das theoretisch nicht rechtskräftig sein könnte.

Wenn die Verordnung wirksam Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist und du diesen unterschrieben hast, gilt auch die Verordnung als anerkannt.

Ob die Klausel an sich Bestand hat kannst du natürlich juristisch prüfen lassen, würde mir aber eine zu großen Hoffnungen machen.

Vertrag lesen.... evtl. hast Du ja damit unterschrieben, dass der Vertrag der Gebührenordnung unterliegt ? Da würde ich mal einen Anwalt fragen....