Rückforderung nach endgültiger Festsetzung

6 Antworten

Erst einmal musst Du bevor Du eine Tätigkeit anfängst das der ARGE- mitteilen und nicht danaach ! Aber das ist eine andere Sache ! Was hat denn im endgültigen Bewilligungsbescheid gestanden ? Wenn Du vor beginn Deiner Arbeit von der ARGE- ALG 2 bekommen hast und im selben Monat Deine Tätigkeit begonnen hast , hast Du in der Sprache der ARGE- zu unrecht Leistungen bezogen ! Das heißt z.B. Du hast am 16.01.2012Deine Arbeit aufgenommen und Deinen Bedarf für Januar ( ALG 2 ) bekommen,das bedeudet Du hast für 15 Tage zu unrecht ALG 2- Leistungen bezogen,das sind 50 % der ALG 2 Leistung die Du zurückzahlen musst !

VirtualSelf  31.03.2012, 20:09

Nö .. vollkommen falsch ...

... im Alg2 gilt erstens das "Monatsprinzip" und zweitens ist der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vollkommen unerheblich, da es auf den Zeitpunkt des Einkommenszuflusses ankommt.

Ist es überhaupt möglich einen endgültigen Bescheid wieder zurückzunehmen?

Ja, unter diesen vielen Umständen laut SGB X: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/index.html

  • § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

  • § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes

  • § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

  • § 47 Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes

  • § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse

  • § 49 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

  • § 50 Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen

Gruß aus Berlin, Gerd

Erst einmal Einspruch einlegn.

oft kommt es zu Rückzahlungen weil das erste Gehalt schon vor dem 31 auf dem Konto war und dann muss das Leistungsgeld für den Monat noch zurück gezahlt werden.

Gruß Frank

Ist alles ok.
Aufhebungsbescheid ggf. mit der endgültigen Festsetzung und gesonderter Bescheid mit Rückforderung sind rechtlich vollkommen in Ordnung.

Vorweg stelle ich dir Fragen, bevor ich dir deine Frage beantworte: Was stand auf der Einkommensbescheinigung drauf bzw. zu welchem Zeitpunkt erfolgte der erste Geldeingang? Hattest du während dieser Zeit, wo der erste Geldeingang erfolgte ALG2 bezogen (z.B. 30. Februar).

abcStefanie  31.03.2012, 17:51

Es gilt immer das Zuflussprinzip: Geld wird immer zu dem Zeitpunkt angerechnet, wo du es erhälst (z.B. 30. Februar) Es ist daher für Februar anzurechnen. Oder vgl.: http://www.gutefrage.net/frage/hartz-4---wegen-arbeitsaufnahme-komplette-rueckzahlung#answer32896981

abcStefanie  31.03.2012, 18:32
@abcStefanie

Sicher, wenn das Amt einen Änderungsbescheid, in diesem Fall einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid dir zuschickt, dann musst du es akzeptieren (während des ALG2-Bezuges). Auch Behörden machen Fehler bzw. verlangen danch das Geld zurück ein.