Roller verschieben, darf das jemand Fremdes?

5 Antworten

Wen das Ding auf einem Parkplatz steht und PKW Plätze blockiert wen es den Eingang blockiert so das man mit Kinderwagen oder der Gleichen nicht vorbei kommen 

dann darf man das Ding umsetzen auch ohne deine Genehmigung und so lange das Ding unbeschädigt ist hast du auch keinen Anspruch auf irgendwelchen Ersatz geschweige kannst du deswegen eine Anzeige stellen 

Du behinderst und somit bist du derjenige der nicht Platzsparend parkt das Ding kann auch abgeschleppt werden auf deine Kosten und filmen schon man gar nicht wen es nicht dein Grundstück ist .

Gibt es keinen anderen Ort zum Parken? Aus Sicht eines Autofahrers (und ja, ich fahre auch einen Roller) ist deine Parkmethode nicht so schön, denn du blockierst eventuell unnötig Platz.

Viele Autofahrer haben so ihre liebe Not mit dem optimalen Ausnutzen einer Parklücke. Somit entstehen im Laufe eines Tages Lücken und wenn dein Roller das Pech hat, auf einmal eine solche entstandene Lücke zu blockieren, dann wirst du umgesetzt. Das finde auch auch nicht gut, aber mache denken; der hat doch Platz unterm Baum, soll der dort parken.

Das wäre nur eine der möglichen Ursachen, aber die Parkplatznot in Städten sehe ich als Ursache. Dass dein Fahrzeug auf den Gehweg geschoben wird, ist alles andere als nett. Letztlich ist solchen Menschen garantiert nicht bewusst, dass auch wir mit dem Zweirad eigentlich nur dort parken dürfen, wo sich die Autos befinden: http://www.aachener-zeitung.de/news/auto/ueberall-frei-parken-regeln-fuer-das-abstellen-von-motorraedern-1.422194

Oder anders: du musst sogar dort auf dem Streifen parken, wenn es nach der Straßenverkehrsordnung ginge.

Bau eine Alarmanlage rein (gibt's bei eBay ab 10 Euro einfach nach Roller oder Motorrad Alarmanlage suchen) es gibt welche die musst du nicht mal anschließen (funktioniert mit Batterien) falls du nicht so handwerklich begabt bist.

Ich gehe davon aus das man den Roller nicht wegschieben darf ist schließlich dein Eigentum.

zu 1. Das filmen von Personen ohne Ihre Einwilligung ist verboten. 
zu 2. Du kannst keine Anzeige gegen jemanden erheben wenn er keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. 

Es ist zwar unhöflich aber machen kannst du so nichts. Falls du einen Strafzettel bekommst weil der Roller auf dem Gehweg geparkt wurde kannst du jedoch Einspruch erheben. Fotografiere dementsprechend wie du deinen Roller nach dem Parken abgestellt hast. 

Ein Roller ist ein ganz normales Kfz im Straßenverkehr. Für diesen gelten dieselben (Park)regeln wie für Autos. Daher darf er auch auf jeder Parkfläche abgestellt werden.

So wie er jetzt steht, ist es optimal, längs würde er mehr Parkfläche blockieren.

Ob man diesen filmen darf, weiß ich nicht. Den Roller auf den Gehsteig zu stellen, ist aber natürlich nicht erlaubt. Daher begeht der, der das macht eine Ordnungswidrigkeit. Der Film ist dann zwar wohl kein rechtsgültiges Dokument, könnte aber dennoch zur Aufklärung beitragen.