ROLLER VERKAUFT aber käufer nicht umgeldet?

5 Antworten

wenn der andere direkt von der Polizei angehalten worden ist, wird es für Dich keine Folgen haben. Und Du hast ja auch einen Kaufvertrag.

Ich blödmann hab vergessen die Versicherung umzumelden...

Dies muß doch der Käufer erledigen - hast du ihm denn den Versich.schein gar nicht ausgehändigt bzw. hast du denn keinen Kaufvertrag abgeschlossen mit dem Käufer? Und darin die wichtigen Details aufgeführt mit Fristen für den Käufer, wie z.B. die Ummeldung erwähnt???

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann kannst du froh sein, dass die Polizei seine Personalien hat.

Die Strafe zahlt er natürlich selbst. Hoffentlich hast du wenigstens einen schriftlichen Kaufvertrag, damit du den Verkauf beweisen kannst.

MariusLange814 
Fragesteller
 09.01.2021, 22:13

Ja den hab ich👍

Der Erwerber des Roller übernimmt automatisch den bestehenden Versicherungsvertrag.

https://dejure.org/gesetze/VVG/95.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein, da es keine Halterhaftung gibt, der Fahrer ist in der Pflicht; der hat die A-Karte.

schätze es wird Zeit das mit der Versicherung zu klären. Du hast Namen und Kaufvertrag - die Versicherung muss umgeschrieben werden. der Käufer wird sich bei dir melden, du hast den Schlüssel .))

https://www.mopedano.de/verkaufen/

MariusLange814 
Fragesteller
 09.01.2021, 22:14

er meinte ja damals zumir ne du brauchst nicht ummelden ich hole schon ein neues Versicherungskennzeichen aber sieht man ja wo dass alles hinführt mit dem fremdvertrauen

migebuff  09.01.2021, 22:16
@MariusLange814

In dem Vertrag, den du gelesen und unterschrieben hast, steht ausdrücklich, dass du verpflichtet bist, einen Verkauf umgehend der Versicherung mitzuteilen.

schleudermaxe  09.01.2021, 22:32
@MariusLange814

Wie geht das denn, eine weiteres Schild, wenn es schon eins gibt? Einmal versichern geht doch nur.

wattdennnu2  09.01.2021, 22:19

Bei einem Roller gibt es keinen Halter.

wattdennnu2  09.01.2021, 22:23
@wattdennnu2

...Bezug nehmend auf Zulassungsbescheinigung Teil I und II ...