Roller ohne Fußrasten?

3 Antworten

Mofa oder gedrossleltes Klasse AM Moped ist ein großer Unterschied.

Mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung beseitigt.

Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern.

Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich.

Auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ – abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz – keine zweite Person mitgenommen werden.

Auf eine entsprechende Anfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.

http://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

Sind 2 Personen lt Papiere zugelassen? Dann darfst du auch mit 2 Personen fahren. Gilt schon seit mind 2014..

Denke ja.. allerdings solltest du bedenken, dass du auf einem Mofa keine 2. Person befördern darfst..

Mrcraft3112 
Fragesteller
 15.06.2018, 14:52

Doch man darf auf einem gedrosseltem 25er seit neustem eine 2 Person mitnehmen