Muss man ein Mofa bei einem Besitzer- oder Ortswechsel ummelden und gilt es als ein KFZ?
Hallo,
Es handelt sich um einen Peugeot Jetforce.
Ich habe jetzt schon ein paar Wochen ein gedrosselter Roller (Auf 25 kmh) gekauft. Nun steht aber auf den Ganzen TÜV und Dekra Gutachten, dass zwar der Umbau auf 25 KMH ohne Mängel bewältigt wurde, aber immer steht dabei, dass man es bei der Zulassungsstelle vor ort anmelden soll um irgendwie so eine EInzelgenehmigung zu bekommen. In den Papieren ist keine Zulassung, nur eine Betriebserlaubnis, ein Gutachten zum Umbau auf 25 KMH und Checkhefte, vorhanden.
Muss ich nun das Mofa bei unserer KFZ Zulassungstelle ummelden oder komplett neu anmelden, da ja keine Alte Zulassungsbescheinigung dabei ist. Ich habe auch von mehreren Leuten gehört, dass Mofas nun Kraftfahrzeuge sind. Und bei Kraftfahrzeugen muss man das Fahrzeug ja bei Besitzer oder Ortswechsel ummelden. Ich steh komplett aufm Schlauch.
Danke im Vorraus
Robin
4 Antworten
Ja, Du must bei Deiner Zulassungsstelle die ABE vom Roller 45km/h auf Roller 25km/h (Mofa) ändern lassen.
Rein Rechtlich ist Dein Roller immer noch ein Roller 45 km/h auch wenn er gedrosselt ist.
Entscheidend ist, was in der ABE steht. Guck mal in das Teilegutachten des Drosselsatzes (wenn Du es noch hast), dort findest Du den Passus
"Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durch einen Prüfer oder Prüfingenieur durchgeführt wird ..... Eine Berichtigung der Fahrzeugpaiere ist unverzüglich erforderlich)
Das muss auch so sein, denn ein Fahrzeug kannnur eine BEtriebserlaubnis haben (momentan eben als Roller 45km/h)
Ansonsten könnte ja morgens der Sohnemann 25 km/h fahren und abends der Vater 45km/h (bei Drosselung über CDI wäre das sogar recht einfach möglich.
DEKRA / TÜV begutachten nur, ob die Änderung technisch i.O. ist, die Betriebserlaubnis zum Mofa erteilt Dir erst die Zulassungsstelle.
Die kopieren i.d.R. den Text mit dem Eintragungsvorschlag auch der DEKRA-Abnahme und heften diese gesiegelt an Deine ABE.
ERST DANN ist es auch rechtlich ein Mofa.
Die Erteilung der Betriebserlaubnis kostet bei der Zulassungsstelle unter 10 EUR.
Wenn Du danach das Mofa verkaufst oder umziehst musst Du das nur der Versicherung mitteilen, da das Fahrzeug zulassungsfrei ist.
Zum TÜV / DEKRA und zur Zulassungsstelle musst Du erst wieder wenn das Mofa wieder zum Roller entdrossel wurde.
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Zur Verdeutlichung an einem anderen Beispiel:
Kradtrad gedrosselt auf 48PS, Papiere lauten immer noch auf z.B. 60PS, dann ist Klasse A anstelle von A2 erforlderloich, weil das lt Papiere noch ein "großes" Kraftrad ist.
Ein Passus ist ein Textabschnitt, der von mir zitierte steht bei Teilegutachten i.d.R. auf der ersten Seite.
Wer das eingebaut hat, ist vollkommen egal, das braucht auch gar nicht bestätigt werden. Der TÜV / DEKRA bestätigt den ordnungsgemäßen Umbau, mit dieser Bestätigung und der ABE gehst Du zu Eurer Zulassungsstelle und die ändern dann die ABE des Roller auf Mofa um.
TÜV und Dekra Gutachten sind da, ich werde nächste Woche zur Zulassungsstelle gehen! Vielen Danke :)
Ich stehe auch auf dem Schlauch aber die Antwort dein Versicherungsfuzzi würde das eintragen ist Schlichtweg Falsch. Da kann ja jeder der Versicherungen verkauft reinschreiben was er will und wozu er lustuig ist...
Du kannst mit deinem Kram auch mal Werktags auch zur Polizei gehen und einfach fragen .. Da ist der Verkehrsdienst zuständig der ja auch die kontrollmassnahmen durchführt und wenn die es nicht wissen wer dann..
Ich würde mit allem was Du an Papieren hast zur Zulassungsstelle gehen denn NUR die sind generell Berechtigt in den Fahrzeugpapieren Änderungen vorzunehmen. So ein Versicherungsfuzzi ist ein normaler Mensch und hat keine Amtliche Berechtigung in Dokumenten Änderungen vorzunehmen. Wenn denn überhaupt eine Änderung in den Papieren erforderlich ist aber die zulassungsstelle weis zumindest was zu tun ist..
Das hat zwar direkt nix mit der Versicherungsbestätigung zu tun aber Anhand der geänderten Papiere wirst du von der Versicherung die entsprechenden Vertragsunterlagen bzw das Kennzeichen bekommen. Dann gibts wirklich keinen Ärger mit den Kontrollen..
joachim
Ich werde auf jedenfall nächste Woche zur Zulassungstelle gehen, wirklich vielen Dank für eure Hilfe
Die Zulassung ist die Betriebserlaubnis, ohne Kennzeichen wirst du ja wohl nicht fahren. Was für eine Einzelgenehmigung da noch fehlen soll, ist mir echt schleierhaft, du brauchst die ABE und ein Kennzeichen.
Versicherungskennzeichen wird natürlich noch gekauft. Das mit den ganzen Genehmigungen steht halt im TÜV Süd Gutachten.
Danke schonmal
Die Roller ABE muß nach Änderungsabnahme durch TÜV / DEKRA durch die Zulassunsgstelle zur Mofa ABE umgeschrieben werden, weil das Mofa nicht mehr der ABE des Rollers entspricht.
Der Hinweis, dass diese Berichtigung unverzüglich zu erfolgen hat, steht auf der Abnahmebescheiningung des TÜV / DEKRA auch drauf.
Das ist wichtig, weils das Fahrerlaubnis relevent ist, der in der ABE beschriebebe Roller ist fahrerlaubnispflcihtig (Klasse AM), das Mofa ist fahrerlaubnisfrei.
du nimmst dein 25kmh gutachten und gehst du deinem versicherungsfuzzi vor ort.der trägt die techn.daten in die bescheinigung ein und du bekommst ein mofakennzeichen,das wars aber schon.steht dann alles in den papieren falls mal kontrolle ist
Das ist in soweit richtig, wenn die Zulassungsstelle zuvor die ABE vom Roller 45 km/h auf Mofa geändert hat.
Das Teilegutachten habe ich vom Verkäufer bekommen. Ist es schlimm wenn am Ende die Unterschrift zur Bestätigung der fachgerechten Ausführung fehlt, oder ersetzt das TÜV Gutachten das? Was ist ein Passus und wo finde ich den darin?