Roller in Polen kaufen und in Deutschland zulassen. Welche Papiere werden benötigt?

2 Antworten

Wenn es sich um einen Roller bis 125 ccm handelt, ist es ein zulassungsfreies Fahrzeug gem §3 der FZV, die Roller über 50ccm sind aber kennzeichnungspflichtig (amtl Kennzeichen) (§4 FZV). Beide benötigen nur eine ABE oder die neuen haben ein COC (Vertificate of Conformity). Wenn die Polen dafür einen polnischen Fahrzeugschein ausgestellt haben und das COC nicht vorhanden ist, mußt Du entweder das COC über den Hersteller neu ausstellen lassen oder den Roller durch TÜV (West) oder DERKA (Ost) im Rahmen einer "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" begutachten lassen.

Bei den Rollern bis 50ccm brauchst du keine HU, wenn Du Du das COC hast. Bei denen von mehr als 50 bis 125 ccm benötigst Du bei vorliegendem COC eine HU durch eine Überwachungsorganisation TÜV / DEKRA / GTÜ.

Brauchst nix über setzen lassen . Bei Polen steht das gleiche wie in der deutschen ABE.