Riester Vertrag gekündigt. Negativ auf Steuererklärung trotz bereits erfolgten Abzügen?
Guten abend.
Ich habe Ende 2014 aus finanziellen Gründen meinen Riester Vertrag gekündigt. Er lief bis dato aber nur ca 4 Jahre.
Jetzt hab ich natürlich auch Post bekommen. Eine Bescheinigung nach Paragraph 94 Abs 1 Satz 4/ Paragraph 95 Absatz 1.
Die aufgeführten Altersversorgezulagen ( 654€ und Steuerermäßigungen 252€ sind darauf aufgefuhrt. Diese beiden Beträge sind aber bereits laut Kontoauszug vom Auszahlungsbetrag abgezogen worden.
Jetzt war dort aber noch eine Mitteilung nach Paragraph 22 Nummer 5 Satz 7 EStG dabei welche ich bei meiner Steuererklärung mit angeben muss. Dort sind folgende Posten verzeichnet:
Nummer 7 Paragraph 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG -------- -133€
Nummer 8d Paragraph 22 Nr. 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG --------- - 389€
Sind diese beiden Beträge komplett die Summe, welche ich bei/ nach meiner Steuererklärung zurück zahlen muss? Oder sind das iwie Anteilig Beträge aus meiner ersten Bescheinigung? Oder wirken sich diese Beträge nur anteilig negativ auf meine Steuererklärung aus?
Ich habe einfach angst, das ich bei meiner Steuererklärung auf einmal hunderte von Euro zurück zahlen muss. Denn Riesterliche Steuervorteile und die Zulagen sind ja eigentlich schon abgezogen worden :-(
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Super Fall, dass klar stellt, wie sich die Auflösung eines Riester-Vertrags auswirkt. Was passiert im Einzelnen: 1) die gutgeschriebenen Altersversorgungszulagen und die über die Steuererklärung gewährten zusätzlichen Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) wurden dir bei der Vertragskündigung abgezogen (654 € und 252 €); 2) die am angesparten Kapital erhaltenen Erträge und Wertsteigerungen werden nach einer Kündigung voll als „sonstige Einkünfte“ versteuert: 133 € als zu versteuertem Ertragsanteil, der nicht auf geförderten Aufwendungen beruhen. Die 389 € sind die Leistungen nach der steuerlichen schädlichen Verwendung: Das sind die steuerlich zu berücksichtigenden Leistungen nach Rückzahlung der steuerlichen Förderung. Diese Angaben für die Steuererklärung ermöglichen dem Finanzamt zu ermitteln, ob du je nach deiner persönlichen Steuerprogression und ggfs. Vorauszahlungen vom Finanzamt eine Nachzahlung oder Rückzahlung bekommst. Noch eine Bemerkung: Die Abschlussprovisionen und Verwaltungsgebühren bekommst du nicht zurück. Ob diese über Kapitalerträge in die Kürze ausgeglichen wurden? Du wirst gute Gründe gehabt haben, dein Riester-Vertrag zu kündigen, dennoch ein viel schlechteres Geschäft, als diesen auf unbestimmte Zeit stillzulegen… Riester ist als langfristige Vermögensbildung für die Altersversorgung gedacht und entsprechend aufgebaut worden. Lass dir nächstes Mal besser von deinem Versicherer beraten!!!
denkst du nicht es wäre zielführender die Sache komplett mit einem Steuerberater durchzugehen
statt her häppchenweise was abzufragen, wo kein Mensch den Gesamtzusammenhang erkennt
Danke für diese sehr sinnvolle Antwort. Ich dachte hier darf jeder seine Frage stellen, die ihn auf dem Herzen liegt. Und was soll häppchenweise bedeuten? Ich aber ziemlich gut erklärt was passiert ist und sogar die genauen Paragraphen mit aufgeführt und die Beträge. Ich denke , das wenn hier jemand Ahnung davon hat, ich nicht zum Steuerberater muss.
Ansonsten hat diese Plattform keinen sinn. Kochen? Es gibt Kochbücher, Auto? Es gibt ne werkstatt, Elektro? Es gibt nen Elektriker und Hersteller der Geräte.
Also bitte ich sie, doch einfach nur konstruktiv dazu beizutragen, anstatt einen Standardsatz hier rauszuhausen ;-)
Du trägst die Beträge entsprechend in die Anlage R ein und gibst die Einkommensteuererklärung wie gewohnt ab.
Im Extremfall kann es zu einer Nachzahlung kommen. Du bist aber abgabepflichtig also kommst du nicht darum herum.
Einen Riestervertrag zu kündigen ist eben nunmal - auch gesetzlich gewollt - eine schwachsinnige Entscheidung.