Warum wird im Folgejahr einer unterjährigen Vermietung ebenfalls der verminderte AfA-Satz angewendet?
Im Jahr 2015 habe ich meine Wohnung für fünf Monate (ab August) vermietet. Das Mietverhältnis besteht weiterhin unbefristet. Das Finanzamt hat mir für 2016 nun nur den verminderten AfA-Satz von 41,67% (aus 2015) anerkannt. Die Wohnung war aber in 2016 ganzjährig vermietet. Eine Begründung steht leider nicht in meiner Steuererklärung. Nur der Satz: " Die AFA für das vermietet Objekt beträgt analog der Vorjahre 381 Euro (anteilig 41.67 %)" Ich überlege Einspruch einzulegen. Ich habe noch zwei Wochen Zeit, da ich die Einkommensteuer-Erklärung erst Ende Juli mit Genehmigung des Finanzamtes abgegeben habe. Die Festsetzung kam letzte Woche.
3 Antworten
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Die Abgabe der Steuererklärung hat mit der Einspruchsfrist nichts zu tun. Ist denn der Steuererklärung zu entnehmen, dass in 2016 ganzjährig vermietet worden ist? Ggf. Einspruch einlegen, damit keine Bestandskraft des Bescheids eintritt und dann den Sachverhalt mit dem Finanzamt klären.
Danke für die schnelle Antwort. Dass die Abgabe und die Einspruchsfrist nichts miteinander zu tun haben, ist schon klar. Ich wollte nur dummen Kommentaren vorbeugen, die dann meinen "da bist Du wohl zu spät dran mit Deinem Einspruch!"
Ja, es ist eindeutig eingetragen, dass ich 12x Kaltmiete und 12x Betriebskosten erhalten habe.
Ist mit "anteilig" möglicherweise gemeint, dass der Anteil für Grund und Boden aus dem Kaufpreis herauszurechnen ist?
Da hätte ich aber geschrieben "5/12 der Jahres-Afa".
> Ich überlege Einspruch einzulegen
Was gibt es da zu überlegen?
Da hat wohl jemand beim Bearbeiten Deiner Steuererklärung nicht aufgepasst. Vielleicht sogar verleitet dadurch, dass Du bei der AfA das Kästchen "wie im Vorjahr" angekreuzt hattest.
Ist der Bescheid für 2015 rechtskräftig? Wenn die Wohnung vor August leer stand, haben Sie Dich vermutlich über den Tisch gezogen mit der anteiligen AfA.
Nein, 5/12 sind genau die 41,67 %. Also Anteil der Vermietungsdauer im Jahr.