Bekomme ich in Italien Rente, obwohl ich seit 50 J. in Deutschl. lebe und hier meine Rente erhalte?

4 Antworten

Gib die italienischen Beitragszeiten bei der Kontenklärung bei er Deutschen Rentenversicherung an. Dann wendet diese sich an die italienische Rentenversicherung und dort wird geprüft, ob die behaupteten Zeiten vorhanden sind.

Du hast einen Anspruch auf die Rente aus den italienischen Zeiten, wenn du insgesamt mit den deutschen Zeiten die Voraussetzungen für eine italienische Rente erfüllst.

War die Zeit dort zu kurz, wird sie auf die deutsche Rentenberechnung aufgeschlagen.

Hier findest du weitere Informationen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232802/publicationFile/61103/03_meine_zeit_in_italien.pdf

Das hängt vom italienischen Recht ab.

Hat man Rentenansprüche in Italien erworben oder man möchte das prüfen lassen, muß man sich an den in Italien zuständigen Versicherungsträger wenden.

Eine „Gesamtrente“ oder „Europarente“ gibt es nicht. Jeder Versicherungsträger prüft getrennt, ob man nach seinen nationalen Rechtsvorschriften einen Rentenanspruch hat und zahlt gegebenenfalls eine Rente.

Daher ist es möglich, dass man von mehreren Staaten eine Rente erhalten kann.

gut gesagt. DH.

In Deutschland z.B. erhält man erst nach 5 Jahren Rentenanspruch. Vorher nicht.

Nett aber falsch.

Es gibt innerhalb Europas Verträge und es ist nicht so, dass jedes Land nur die eigenen Beitragszeiten beachten darf.

@Lissa

Von Beitragszeiten habe ich auch nichts geschrieben - sondern von der Auszahlung der Rente; die Beitragszeiten sind von Bedeutung um die Wartezeit zu erfüllen - hier werden auch die Beitragszeiten aus EU-Ländern (und einigen Nicht-EU-Ländern) berücksichtigt; ggf. kann man sich die Beiträge in Italien auszahlen lassen, wenn die Wartezeit dort nicht erfüllt ist.

Deshalb muß zunächst geprüft werden, ob eine Anwartschaft in Italien überhaupt entstanden ist.

Dies kann man auch über die Deutsche Rentenversicherung machen lassen. Zuständig ist für Italien die Deutsche Rentenversicherung Schwaben.

Es werden ggf. zwei Teilrenten ausgezahlt bzw. unter gewissen Voraussetzungen nur die deutsche Rente unter Berücksichtigung der italienischen Wartezeit (Prüfung der Voraussetzungen von innerstaatlicher oder zwischenstaatlicher Berechnung)

Das ist alles nur individuell zu entscheiden.

Es ist auch nur ein Rentenantrag nötig - nämlich in Deutschland - der Rentenantrag wird dann entsprechend an die zuständige italienische Stelle weitergeleitet.

Auch wenn schon Rente bezogen wird, kann man einen Überprüfungsantrag stellen.

Eine gemeinsame Auszahlung unterschiedlicher Auslandsrenten gibt es nicht.

Es empfiehlt sich daher mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen.

Hallo Dario,

ob du in Itelien einen Rentenanspruch hast, hängt vermutlich davon ab, ob du mindestens für 53 Wochen in die italienische Rentenversicherung (INPS) eingezahlt hast. (Bei weniger als einem Jahr wird die italienische Zeit bei deiner deutschen Rente mitberücksichtigt).

Was du jetzt tun kannst, ist deiner deutschen Rentenversicherung mitteilen, dass du in Italien gearbeitet hast und die italienische Rente beantragen willst. Man wird dich dann an den richtigen Rentenversicherungsträger verweisen und dir einige Formulare zum ausfüllen geben. Dann wird dein Antrag direkt von der deutschen Rentenversicherung nach Italien weitergeleitet.

Grüße

Wenn du eine Anwartschaft in Italien erworben hast, wird diese innerhalb der EU übertragen.