Rente - Sozialamt - geringfügig Arbeiten - was bleibt und was wird angerechnet?
Ich bin Rentner und noch relativ jung.
Darum krieg ich vom Sozialamt eine Aufstockung, soweit alles klar..
Weil es zu wenig ist möchte ich noch ein paar € dazuverdienen und soweit ich rausgefunden habe wird bei einem 450€ Job bis auf 135€ alles angerechnet (da bleibt abzüglich der kosten um hin und her zu kommen zu wenig bzw gar nichts)
wie schaut es aus wenn ich blos für die 135€ arbeiten würde - sind die frei? oder was passiert bei 200€ oder 300€?
wie wird das geregelt?
Beim Jobcenter war vor einigen Jahren 110€ fei und alles darüber wird einbehalten.
wie schaut es da beim Sozialamt aus?
(keine Sorge ich hab schon im Sozialamt nachgefragt und die wissen das auch nicht bzw wollen es nicht wissen, brabbelten irgendwas von 70% und 30% ohne Plan.. weis nicht ob da Maurer drin sitzen - die wissen das auch nicht..)
3 Antworten
Wenn du zusätzlich Erwerbseinkommen hast wird das mit der Aufstockung verrechnet. Dabei gilt der Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst
das würde sich realistisch anhören. weis auch nicht warum im Sozialamt nur unterqualifizierte sitzen und nichts wissen..
Bei Grundsicherungsempfängern bleiben grundsätzlich nur 30% anrechnungsfrei - anders als bei Leistungsempfänder nach SGB II, bei den die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei sind.
https://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/einkommen.html
Etwas anders - günstiger sieht es aus, wenn Du als Ehrenamtler eine Aufwandsentschädigung erhältst - dort sind dann 200 Euro anrechnungsfrei.
angenommen ich arbeite für 9€ die Stunde (was nicht mal wenig wär). dann bleiben mir davon 3€ die Stunde. das macht bei 4 Std am Tag dann 12€ (4std auch schon hoch gerechnet) - aber das hin und herkommen kostet schnell mehr als 12€ (also für 6€ einfach komm ich wirklich nicht weit) und dann geh ich mit 0 raus oder eher mit minus..
kann doch fast nicht sein oder?
100€ sind frei, der Rest wird mit 30% angerechnet.