Rente - Sozialamt - geringfügig Arbeiten - was bleibt und was wird angerechnet?

3 Antworten

Wenn du zusätzlich Erwerbseinkommen hast wird das mit der Aufstockung verrechnet. Dabei gilt der Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst

Brotsuppn 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:31

das würde sich realistisch anhören. weis auch nicht warum im Sozialamt nur unterqualifizierte sitzen und nichts wissen..

Bei Grundsicherungsempfängern bleiben grundsätzlich nur 30% anrechnungsfrei - anders als bei Leistungsempfänder nach SGB II, bei den die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei sind.

https://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung/einkommen.html

Etwas anders - günstiger sieht es aus, wenn Du als Ehrenamtler eine Aufwandsentschädigung erhältst - dort sind dann 200 Euro anrechnungsfrei.

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/grundsicherung-sozialhilfe.html

Brotsuppn 
Fragesteller
 28.06.2018, 04:00

angenommen ich arbeite für 9€ die Stunde (was nicht mal wenig wär). dann bleiben mir davon 3€ die Stunde. das macht bei 4 Std am Tag dann 12€ (4std auch schon hoch gerechnet) - aber das hin und herkommen kostet schnell mehr als 12€ (also für 6€ einfach komm ich wirklich nicht weit) und dann geh ich mit 0 raus oder eher mit minus..

kann doch fast nicht sein oder?

100€ sind frei, der Rest wird mit 30% angerechnet.