Lohnt sich Arbeiten überhaupt, wenn man ALG1 bekommt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Anspruch auf ALG - 1 würde erst entfallen,wenn er diese 15 Wochenstunden erreicht bzw.überschreitet !

Das würde aber dann auch keine Rolle spielen,weil er dann seinen restlichen Bedarf,abzüglich des anrechenbarem Einkommens vom Jobcenter erhalten würde.

Hat er also jetzt angenommen 600 € ALG - 1 und bekommt noch 350 € ALG - 2 Aufstockung,dann läge sein Bedarf laut SGB - ll bei 920 €,weil das Jobcenter von seinen 600 € ALG - 1 eine 30 € Versicherungspauschale abgezogen hat.

Würde er jetzt einen 450 € Job annehmen,würde die Agentur für Arbeit alles was über 165 € liegt,von seinem ALG - 1 abziehen,das würden dann 285 € weniger sein. Er bekäme dann nur noch 315 € ALG - 1 gezahlt.

Da er aber bereiz eine ALG - 2 Aufstockung bekommt,kann er von seinen 450 € Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen. Das würden bei 450 € Einkommen ( Brutto / Netto ) 170 € Freibetrag sein ( 100 € Grundfreibetrag + 20 % von den übersteigenden 350 € über diesem Grundfreibetrag ) .

Es würden dann 315 € ALG - 1 bleiben und von seinen 450 € Einkommen,280 € anrechenbares Einkommen,gesamt also 595 €.

Da sein Bedarf laut SGB - ll aber bei angenommenen 920 € liegt,würde er eine Aufstockung von 325 € bekommen und hätte zusätzlich seine 170 € an Freibeträgen,also insgesamt dann 1090 €.

Ist das tatsächlich so ungerecht?

Nöö ... dein Bekannter hat KEINE AHNUNG.

Da er aufstockend Alg2 erhält, wird sein Alg1 abzüglich der Versicherungspauschale von 30€ voll auf seinen Bedarf angerechnet.

Bedeutet: unterm Strich hat er von den 600€ Alg1 gar nüscht .... bzw. er hat exakt 30€ mehr als unter nur H4.

Auf Werbseinkommen hingegen hat er die Absetzbeträge des § 11 b SGB II:
100€ rundpauschale + 20% vom übersteigenden Betrag bist 1000€ + 10% vom übersteigenden Betrag bis 1200€/1500€ (mit Kind in BG).

Verdient er also 450€ im Monat (Annahme: brutto = netto), hat er 170€ frei, 280€ gehen ans Jobcenter.

Und zumindest in meiner Welt ist 170€ > 30€

Ob das Alg1 wegen des Überschreitens der 15h-Grenze wegfällt, ist dabei irrelevant, da er entsprechend mehr Alg2 erhält.

Wenn man mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeitet, fällt ALG I weg.

Ja, aber das war nicht meine Frage! Wenn er ALG1 wegfällt und er neben dem Job nur eine Aufstockung erhält, dann erhält er deutlich weniger als wenn er zuhause sitzt und nichts tut, obwohl er noch bis Ende des Jahres ALG1 beziehen könnte, ohne arbeiten zu gehen. Im Endeffekt lohnt sich die Arbeit für ihn nicht, weil er dadurch knapp 150€ weniger in der Tasche hat, als wenn er arbeitslos bliebe und ALG1 und Aufstockung erhält. Ich frage nur, weil mir das alles irgendwie absurd erscheint! Wozu soll er denn dann arbeiten gehen, wenn er dadurch dann 150€ weniger hat, als wenn er zuhause bleibt?

@Kalivero
Ich frage nur, weil mir das alles irgendwie absurd erscheint!

Willkommen in der Realität. Da ist leider vieles absurd. Ggf. hätte er auch noch Anspruch auf Wohngeld, lasst das mal prüfen.

Andererseits ist es bei Bewerbungen immer besser, sich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus zu bewerben als aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Stimmt nicht. Er hat Anspruch auf Arbeitslosengeld und kann bis zu 165 EUR dazu verdienen. Die Aufstockung entfällt allerdings.

Ja, aber er möchte einen 450€-Job annehmen und hätte sich erkundigt, dass er dann nur noch Hartz4-Aufstockung bekäme. Dadurch hätte er am Ende des Monats weniger zum Leben, als wenn er zuhause bleibt und die Füße hochhebt, weil er dann sein ALG1 und Aufstockung bekommt. Das ist doch dann Unsinn, wenn er dann für 450€ arbeiten geht, oder?

@Kalivero

Stimmt, das ist Unsinn. Er bekommt nämlich nicht weniger als vorher, weil von dem Einkommen ein bestimmter Anteil anrechnungsfrei bleibt. Arbeiten lohnt sich immer und sei es nur für ein paar Euro. Geld ist dabei nämlich nicht alles. Es hat auch etwas mit Selbstwertgefühl zu tun.