Vollzeit-beschäftigt und 2 Minijobs?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bleibst in Klasse I mit Deinem Hauptjob.

Es können beide Minijobs ohne Steuermerkmale (früher Steuerkarte) ausgeübt werden - wenn der AG allerdings nur nach Steuermerkmalen abrechnen will, dann ist mit Klasse VI abzurechnen - im ungünstigsten Fall bei Dir dann dann beide Minijobs mit Klasse VI. Der AG hat hier ein Wahlrecht, wie er das handhaben möchte.

Die bist, sofern Du einen Job mit Steuerklasse VI ausübst, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, da dann zu dem Arbeitslohn Deines Hauptjobs hinzugerechnet werden. Die überzahlte Steuer erhälst Du dann zurück.

Sofern die Minijobs ohne Steuermerkmale abgerechnet werden, brauchen diese Jobs nicht in einer Steuererklärung angegeben werden. Dann besteht auch keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

AG informieren

Der AG des Hauptjobs braucht grundsätzlich nicht informiert werden, es sei denn dies ist im Arbeitsvertrag festgelegt (das ist häufig der Fall) oder es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder Dienstanweisung.

Verbieten kann er Nebenbeschäftigungen sowieso grundsätzlich nicht, sofern sie keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben; die AG bei den Minijobs brauchen ebenfalls nicht über die anderen Beschäftigungsverhältnisse informiert werden.

Allerdings gilt hier zu beachten:

Die Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden am Tag jedoch max. 48 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeiten aller Beschäftigungsverhältnisse werden addiert.

@DerSchopenhauer

->das mit den Arbeitszeiten finde ich interessant. Welche Strafe droht mir bei Überscheitung. Wird das so einfach rausgefunden, wenn ja warum? VG

@kreativkeks

Für Dich als AN gibt es keine Strafen; aber für die Unternehmen; deshalb sehen die meisten Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen vor, daß der AN alle ausgeübten Tätigkeiten dem AG mitteilen muß obwohl es grundsätzlich nicht nötig ist. Auch in einem Einstellungsbogen wird das regelmäßig abgefragt; diese Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.

Dadurch kann der Hauptarbeitgeber aber auch die anderen AG dann entsprechend gegensteuern; die AG der Nebentätigkeiten dürfen einen dann nicht beschäftigen, wenn die Höchstarbeitszeit überschritten werden würde.

Es gibt, allerdings unzureichende, Arbeitszeitkontrollen durch die Aufsichtsbehörden.

Korrektur zwei Minijobs + sv-pflichtige Hauptbeschäftigung:

Wenn eine Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, kann nur ein Minijob unter den üblichen Bedingungen ausgeübt werden; der zweite Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist sv-pflichtig (ohne Arbeitslosenversicherung)...der zeitlich zuerst begonnene Job ist der begünstigte Minijob.

Abgesehen einmal von den steuerlichen Aspekten müsstest Du in jedem Fall den Hauptarbeitgeber informieren und Deine Tätigkeiten dürften in Summe nicht die maximale Arbeitszeit entsprechend dem Arbeitszeitgesetz nicht überschreiten.

Sollte das der Fall sein, dann wird ein kundiger Haupt-AG vermutlich auch Deinen Nebenbeschäftígungen widersprechen.

Du kannst zu der Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sozialversicherungsfrei ausüben,lediglich ein verminderter Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird abgezogen in Höhe von 3,9 %.

Wenn du eine weitere geringfügig entlohnte Tätigkeit aufnehmen willst,musst du zunächst sicherstellen,dass du nicht über die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche hinauskommst.

Das Einkommen aus der zweiten Nebenbeschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und unterliegt somit der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung.(Außer der Arbeitslosenversicherung)

Soweit ich richtig informiert bin, wird der erste als Minijob gewertet und bleibt steuerfrei.

Nein! Der Arbeitgeber muss pauschal Steuern und andere Abgaben (ca. 30 %) abführen.

Da die Arbeitszeit bei Minijobs nicht die Arbeitszeit des Hauptjobs überwiegen darf, musst du notgedrungen den Arbeitgeber informieren.

  1. Da bleibt die 1
  2. Ja. Was, wenn nicht, hängt unter anderem davon ab, was für Jobs du da machst und was in deinen Verträgen vereinbart ist.
  3. Lohn abzüglich Steuern ja. Aber was meinst du mit "anders anmelden"?
  4. Nö. Wenn du dir dein Geld nicht wiederholen willst, dann lasse es eben.