Rein geregnet - wer zahlt den Schaden des Mieters?

6 Antworten

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Die wichtigste Frage ist hier: Wie ist der Schaden entstanden? Wenn der Sturm eine Öffnung in der Gebäudehülle gschaffen hat (Dachsteine verschoben oder weggeweht), liegt ein Sturmschaden vor. In diesem Fall übernimmt die Gebäudeversicherung die Reparatur des Daches und die Beseitigung der Gebäudeschäden (Trocknung, Sanierung feuchter Bauwerksteile). Der Mieter kann dan für seine Einrichtungen, Waren und Vorräte Ersatz über seine Geschäftsinhaltsversicherung erhalten, sofern er die Gefahr "Sturm" mit versichert hat. Besitzt er eine solche Versicherung nicht, darf er wohl seinen Schaden allein tragen.

Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter kann der Mieter nur dann begründen, wenn es sich nicht um einen Sturmschaden handelt, sondern erkennbar Baumängel oder Instandhaltungsrückstände am Gebäude bestanden, die die Enstehung des Schadens ermöglicht oder begünstigt haben.

Sind deine Eltern die Eigentümer des Haues? Wenn ja, muss der Mieter ihnen nachweisen, von dem Schaden am Dach gewusst zu haben und schuldhaft, die Reparatur verzögert zu haben. Dann kann er sie persönlich haftbar machen. Ob es dann von ihrer Haus- und Grunstückshaftpflicht gedeckt ist, ist die nächste gute Frage.

Man kann natürlich nicht auf den nächsten Sturm warten, bis das baufällige Dach saniert wird.

Kirka 
Fragesteller
 21.12.2011, 13:15

Ja sie sind die Eigentümer.

Aber das es defekt war, war definitv nicht bekannt. Ich weiss nicht, es war stürmisch, kann sogar sein das es erst in der Nacht des Wasserschadens überhaupt erst das Leck gegeben hat.

Kirka 
Fragesteller
 21.12.2011, 13:19

Vielen Dank übrigens ;)

jockl  21.12.2011, 13:21

Da ist keine Beweisführung mehr nötig, da doch der Gebäudeversicherer denselben übernimmt bzw. ggf. schon übernommen hat.

So als sich die Frage darstellt, hat die Versicherung vorab schon mal recht und wenn bekannt war, dass das Dach defekt war, bleiben die die Schadensersatz-Forderungen bei Deinen Eltern hängen. Das nicht einmal was mit höherer Gewalt zu tun.

Über die Höhe der Schadensersatz-Forderung ist mir keine Stellungnahme möglich.

Hallo, suzisorglos hat die vernünftigste Antwort gegeben. Vor allem soll der Mieter sich um seine eigene Inhaltsversicherung für seinen Laden kümmern und mit seinem Vermittler mal darüber reden und ihn ggf. haftbar machen. Es ist immer leicht andere für Versicherungen heranziehen zu wollen, die man selbst nicht abschließen will aber könnte.

Ich meine ja. Es gibt immer Zwistigkeiten zwischen Hausrat, Haftpflicht und Gebäudeversicherung...

Für den Schaden des Daches kommt Eure Versicherung auf. Für den Materialschaden kommt Eure Haftpflicht nicht auf, weil, wie Eure Versicherung schon korrekt angegeben hat, höhere Macht im Spiele war- und ihr das nicht verschuldet habt, was Euch irgendwie haftbar dafür machen könnte (deshalb Haftpflicht ;-)) - Ich gehe davon aus, dass die Hausratversicherung des Mieters hier für den Schaden aufkommt.

Gruß!

DerHans  21.12.2011, 13:12

Welche Hausratversicherung soll denn für eine Gewerbebetrieb aufkommen?