Mieter repariert Schaden selbst und gibt Vermieter erst später Bescheid?

4 Antworten

Die Antwort auf deine Frage findet sich in den §§ 536a, 536c BGB.

Der Mieter muss den Mangel/Schaden unverzüglich dem Vermieter melden. Erst wenn dieser mit der Beseitigung in Verzug gerät, hat der Mieter das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen.

Gehst du gleich selbst ans Werk ohne den Vermieter zu informieren, muss er dir ggf. deine Aufwendungen nicht ersetzen.

Damit bin ich ausnahmsweise nicht ganz einverstanden. Wenn es in die Wohnung tropft, muss ich nicht erst den Vermieter informieren und darauf hoffen, dass der irgendwann mal reagiert. Da darf ich sofort Abhilfe schaffen. Natürlich sollte ich das vorher probieren.

@NonNam

Nun, dieser Fall ist in § 536a (2) Nr. 2 BGB ausdrücklich genannt.

Zu beachten wäre an dieser Stelle noch die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Der Vermieter ist sicherlich an einer fachmännischen (und damit dauerhaften) Mängelbeseitigung interessiert, was bei der Mehrheit der Mieter die Do-it-yourself-Variante ausschließen dürfte.

@RobertLiebling

Schöne Antwort. Aber aus der Praxis: Wohnte damals in einem seltsamen Viertel. Besoffene Nachbarn haben nachts erst die Briefkästen weg- und dann meine Tür eingetreten. Da habe ich nachts noch einen Notdienst beauftragt. Vermieter war unglücklich - nutzte ihm nichts.

@NonNam

Der wäre sicher auch nicht begeistert gewesen, wenn du ihn mitten in der Nacht aus dem Schlaf geklingelt hättest.

Einigen wir uns darauf, dass hier einmal mehr der alte Juristengrundsatz gilt: Kommt darauf an!

;-)

Wenn der Mieter einfach eigenständig eine Reparatur vornimmt ohne den Vermieter über den Mangel in Kenntnis zu setzen (oder es zumindest versucht) dann kann er nachträglich nicht verlangen das der Vermieter die Kosten dafür übernimmt.

Warum nicht?

@NonNam

Weil die Beseitigung von Mängeln Sache des Vermieters ist und es ihm obliegt auf welche weiße der Mangel beseitigt wird. Wenn sich der Mieter darüber hinwegsetzt muss er halt auch die Kosten dafür tragen.

@Nemesis900

Wenn es schnell gehen muss, darf ich das doch wohl auch selber in die Wege leiten, oder? Die Kosten hätte der Vermieter doch so oder so zu tragen.

@NonNam

Wenn eine umgehende Beseitigung notwendig ist, ja. Wenn man allerdings genug Zeit hat um noch in einen Laden zu gehen um das nötige Material zu kaufen dann hätte man auch die Zeit gehabt um zu versuchen den Vermieter zu benachrichtigen. Da dies nicht geschehen ist, und auch nicht unmittelbar danach sondern erst 3 Tage später, ist das in diesem Fall aber nicht mehr anwendbar.

Welche Kosten der Vermieter hätte tragen müssen wenn du es ordnungsgemäß gemeldet hättest spielt hierbei keine Rolle zumal du auch garnicht weißt ob der Vermieter die selben Kosten auch hätte wenn er den Schaden beseitigt hätte.

@Nemesis900

Erst einmal ein frohes neues Jahr. Und dann versuche ich zu erklären, was ich meine ;-)

Frage war: "Mieter entdeckt einen Schaden (bsp. Dach, es tropft in die Wohnung). Daraufhin fährt dieser zum nächsten Geschäft, kauft alle notwendigen Teile zur Reparatur (bsp. im Wert von 300€) und repariert anschließend den Schaden."

Das ist doch ein klarer Fall der Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Vermieter hätte doch auch nichts anderes tun können. Und ganz im Gegenteil, hätte der Mieter nun Tage abgewartet bis der Vermieter tätig geworden wäre, könnte er sich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht haben, oder?

@NonNam
Der Vermieter hätte doch auch nichts anderes tun können.

Doch, er hätte einen Fachmann beauftragen können weil er den Mangel Fachmännisch beseitigt haben möchte, er hätte den Mangel selbst mit seinen eigenen Materialien beseitigen können wodurch ihm keine Kosten entstanden wären, ......

hätte der Mieter nun Tage abgewartet bis der Vermieter tätig geworden wäre,

Der Vermieter hätte ja sofort reagieren können wenn der Mieter es ordentlich gemeldet hätte, er muss ja nicht warten.

könnte er sich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht haben, oder?

Das der Vermieter sich Schadensersatzpflichtig machen kann wenn er nicht rechtzeitig reagiert ist seine Sache, daher muss er ja dann auch Zeitnah reagieren. Das gibt dem Mieter allerdings nicht das Recht ihn zu übergehen.

@NonNam

Es geht aber auch um die Information. Die hätte sofort erfolgen müssen.

@NonNam

Wel das gesetzlich so geregelt ist.

@albatros

Mhhh. Als Mieter habe ich aber auch Verpflichtungen.

Da ich Betroffener bin und das Mehrmals war es so das ich den Vermieter einen Schadensmeldung zugestellt habe ,der Vordruck stammt aus den Internet von einer Anwaltswebseite (Kostenlos).Bei Regenwasserschaden kommt eine Hausratversicherung nicht auf nur bei Wasserschaden-zum Beispiel Rohrbruch.In dem Schreiben an Vermieter wird unter Anderen eine Frist gesetzt zur Schadensregulierung. Also: Vor der Selbstreparatur den Schaden melden und ein Foto anfertigen als Beweis.

Nein, da bekäme der Mieter erst mal kein Geld.

Wenn der Vermieter dich hasst, macht er daraus richtig Kosten für dich.

Du Laie dichtest also da einfach fremdes Eigentum ab?

Da muss erst mal ein Gutachter kommen, was du da genau gemacht hast.

Dann eine Fachfirma, die das in Ordnung bringt.

Dafür haftest du.