Registrierkassenpflicht bei Automaten?

1 Antwort

Die Automaten sind computergesteuert und speichern ein Protokoll über die verkauften Getränke, Snacks etc. Diese Protokolle müssen genauso 7 Jahre aufbewahrt werden wie die Protokolle der Registrierkassen und sind auf Verlangen den Finanz-Kontrollorganen auszuhändigen. Damit ist der Aufzeichnungspflicht Genüge getan.


Bakaroo1976  19.06.2016, 18:02

Sieben Jahre - ich meine zu wissen, dass die Aufbewahrungspflicht zehn Jahre beträgt.

Herb3472  19.06.2016, 18:54
@Bakaroo1976

Österreich 7 Jahre, Deutschland 10 Jahre. Ist aber im Zusammenhang mit der Fragestellung hier eigentlich nicht wesentlich, denn alles Übrige gilt für Deutschland gleichermaßen wie für Österreich.

Bakaroo1976  19.06.2016, 20:52
@Herb3472

Danke für die Info!