Registrierkassenpflicht bei Automaten?
Hallo, seit einiger Zeit ist ja die Registrierkassenpflicht in aller Munde - für alles muss eine Rechnung ausgestellt werden, selbst beim Bierausschank auf Festivals - allerdings habe ich bemerkt dass man sich in Automaten immer noch Getränke, Snacks, Kaffee etc. ohne Beleg kaufen kann - weiß jemand ob das eine Ausnahme ist oder die Betreiber das noch evtl. nachrüsten müssen?
(Ich brauche die Antwort nicht für etwas wichtiges, ich frage nur so aus Neugier)
1 Antwort
Die Automaten sind computergesteuert und speichern ein Protokoll über die verkauften Getränke, Snacks etc. Diese Protokolle müssen genauso 7 Jahre aufbewahrt werden wie die Protokolle der Registrierkassen und sind auf Verlangen den Finanz-Kontrollorganen auszuhändigen. Damit ist der Aufzeichnungspflicht Genüge getan.
Österreich 7 Jahre, Deutschland 10 Jahre. Ist aber im Zusammenhang mit der Fragestellung hier eigentlich nicht wesentlich, denn alles Übrige gilt für Deutschland gleichermaßen wie für Österreich.
Danke für die Info!
Sieben Jahre - ich meine zu wissen, dass die Aufbewahrungspflicht zehn Jahre beträgt.