Regenrinne schaft das Wasser nicht, wer haftet?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, ich denke, wenn deine Rinne eh schon breiter ist als vorgeschrieben - was sollst du denn noch alles machen? Ein Gewitter ist nun mal heftig, und wenns richtig fetzt, kommt auch der Regen an die Hauswand der Nachbarin und nicht nur Wasser aus der Dachrinne. Wen will die Nachbarin denn dann beschuldigen? Den lieben Herrgott? Sie sollte schon dafür sorgen, daß ihr Haus dicht ist!

Ich kann dir auch noch eine Geschichte als Beispiel nennen: Die Nachbarn meiner Schwester (jeweils im Reihenhaus, das neugedeckte Dach und auch die Rinne meiner Schwester ist höher als beim Nachbardach) haben den Küchenabzug nach draußen nicht abgedichtet. Als nun ein heftiger Platzregen war, hat's die Dachrinne meiner Schwester auch nicht mehr geschafft und das überschwappende Wasser lief in ebendieses Abzugsloch. Lt. Versicherungsfuzzi, der befragt wurde, wer den Schaden zu tragen hat, lag der Fehler eindeutig beim Nachbarn, weil dieser nicht ausreichend abgedichtet hatte. Der Regen galt als höhere Gewalt.

Ich würde dir empfehlen dich mit deiner Nachbarin zusammen zu setzen und zu versuchen die Angelegenheit gütlich zu regeln . Du solltest der Dame empfehlen , als erstes einmal die Regenrinne an ihrem Haus reinigen zu lassen ,sollte das auch keine Besserung der Wasserableitung bei Sturzregen herbeiführen , wird der Dame nichts anderes übrig bleiben als die Regenrinne an ihrem Haus zu vergrößern . Eine andere Möglichkeit die Wasserabführung bei Sturzregen in den Griff zu kriegen , wäre die das ihr für euren beiden Häuser eine gemeinsame Wasserabführung anbringt die so angebracht wird das sie den Zwischenraum(Gazen.) überbrückt . Zu klären wäre,ob diese Baumaßnahme von der Gemeinde genehmigt werden muss . Zum Schluss möchte ich dich fragen wie das Problem mit der Wasserabführung bei den anderen Häusern unter ähnlichen örtlichen Bedingungen in deiner Gemeinde gelöst wurde ???

Da der Einfluss (das Wasser) von deinem Haus / Grundstück ausgeht, musst du haften bzw. dafür sorgen, dass das Wasser entsprechend abgeleitet wird.

Wenn die Regenrinne ordnungsgemäß befestigt ist, und nur bei "Starkregen" dieser Überlauf stattfindet, ist das höhere Gewalt. Da muss sie sich bei Petrus beschweren. Die Nachbarin könnte in ihr Gebäudeversicherung Elementarschäden mit abdecken lassen, dann wäre sie abgesichert. Wenn sie das nicht macht, ist es ihr eigenes Problem.

wetterseiten haben die leute schon früher mit holfverkleidung ode randeren wasserdicht gemacht.

ich denke bei sinnflutartigen regen, muss dein nachbar damit rechnen, das seine wand nass wird. es könnte ja auch schräg auf seine wand regnen.

vielleicht kennst jemand de rauf dem bau tätig ist oder über verwandte, bekannte findet sich jemand, der dir auskunft geben kann.

zur not rufst du mal beim mauerer im ort an.

ich denke , das du nicht veranwortlich für schäden bist