Regelung der unentgeltichen Nutzung (Garage)?

9 Antworten

Mir ist zwar jetzt nicht bekannt, wer den Vertrag aufgesetzt hat, aber letztendlich ist es doch eindeutig, dass die Nutzung der Garage den Eltern vorbehalten ist...

Ansonsten müsste dort stehen ""befindliche Garage unentgeltlich mitbenutzt werden darf"

Es gilt der (hoffentlich) notariell beglaubigte Vertrag.

Eine Räumungsklage könnte helfen. Aber die Nutzung ist doch festgeschrieben.

Du hast einen Teil weggelassen.

Wer sind denn laut dieser Vereinbarung "die Berechtigten"?

OneLazyBurger 
Fragesteller
 24.07.2020, 07:53

Meinte Eltern

NoName08154711  24.07.2020, 08:37
@OneLazyBurger

Aha.

Die Berechtigten dürfen die auf dem Grundstück befindliche Garage unentgeltlich nutzen.

Wenn Deine Eltern also die Berechtigten sind, die die Garage unentgeltlich nutzen dürfen, dann hast Du keinen Anspruch darauf, dort Regale aufzustellen, wenn Deine Eltern das nicht möchten.

Da hättest Du bei der Formulierung dieses Satzes besser aufpassen müssen.

schelm1  24.07.2020, 10:06
@OneLazyBurger

Na dann haben Sie dort nichts verloren!

ich hoffe du weißt das eine ‚garage‘ nur als Aufbewahrungsort für Kraftfahrzeuge freigegeben ist...

Garagen sind NICHT als Party-oder Lagerraum gedacht.., wenn due Baugenehmigung eindeutig die Erstellung einer Garage genehmigt hat, dürfen da weder dübelten noch ihr da etwas anderes lagern.

im übrigen finde ich euren Streit albern...

deine Eltern sind Eigentümer der Garage (oder wart ihr beim Notar das umschreiben? und stellen euch etwas unentgeltlich zur Verfügung wo sie selber noch ein Regal nutzen...

Ich wollte gestern, dass meine Eltern eins der vier in der Garage befindlichen Regale frei machen, damit meine Frau und ich etwas dort platzieren können.

Warum? In deinem Vertrag wurde doch die Nutzung der kompletten Garage vereinbart, nicht nur partiell. Sie steht deinen Eltern exklusiv zur Verfügung, nicht euch.