Regelung der unentgeltichen Nutzung (Garage)?
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr mein Elternhaus übernommen. Dafür haben wir einen Vertrag aufgesetzt. In diesem Vertrag steht folgender Satz:
Die Berechtigten dürfen die auf dem Grundstück befindliche Garage unentgeltlich nutzen.
Meine Frage ist nun wie folgt:
Ich wollte gestern, dass meine Eltern eins der vier in der Garage befindlichen Regale frei machen, damit meine Frau und ich etwas dort platzieren können.
Dies führte zu einem Streit, bei dem meine Eltern mir sagten, dass diese Garage Ihnen gehört und wir dort nichts zu platzieren haben.
Sie haben sich dabei auf den oben genannten Satz in der Vereinbarung berufen.
Wie ist nun die Sachlage?
Ich verstehe den Satz eher so, dass meine Eltern die Garage nutzen dürfen, aber nicht nur explizit meine Eltern.
Im Vertrag ist eine Auflistung welche Räume zur Wohnung meiner Eltern gehören.
Die Garage steht unter einem anderen Punkt, den ich ja oben aufgeführt habe.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe. :)
Viele Grüße und dann ein schönes Wochenende :)
9 Antworten
Mir ist zwar jetzt nicht bekannt, wer den Vertrag aufgesetzt hat, aber letztendlich ist es doch eindeutig, dass die Nutzung der Garage den Eltern vorbehalten ist...
Ansonsten müsste dort stehen ""befindliche Garage unentgeltlich mitbenutzt werden darf"
Es gilt der (hoffentlich) notariell beglaubigte Vertrag.
Eine Räumungsklage könnte helfen. Aber die Nutzung ist doch festgeschrieben.
Du hast einen Teil weggelassen.
Wer sind denn laut dieser Vereinbarung "die Berechtigten"?
Aha.
Die Berechtigten dürfen die auf dem Grundstück befindliche Garage unentgeltlich nutzen.
Wenn Deine Eltern also die Berechtigten sind, die die Garage unentgeltlich nutzen dürfen, dann hast Du keinen Anspruch darauf, dort Regale aufzustellen, wenn Deine Eltern das nicht möchten.
Da hättest Du bei der Formulierung dieses Satzes besser aufpassen müssen.
Na dann haben Sie dort nichts verloren!
ich hoffe du weißt das eine ‚garage‘ nur als Aufbewahrungsort für Kraftfahrzeuge freigegeben ist...
Garagen sind NICHT als Party-oder Lagerraum gedacht.., wenn due Baugenehmigung eindeutig die Erstellung einer Garage genehmigt hat, dürfen da weder dübelten noch ihr da etwas anderes lagern.
im übrigen finde ich euren Streit albern...
deine Eltern sind Eigentümer der Garage (oder wart ihr beim Notar das umschreiben? und stellen euch etwas unentgeltlich zur Verfügung wo sie selber noch ein Regal nutzen...
Ich wollte gestern, dass meine Eltern eins der vier in der Garage befindlichen Regale frei machen, damit meine Frau und ich etwas dort platzieren können.
Warum? In deinem Vertrag wurde doch die Nutzung der kompletten Garage vereinbart, nicht nur partiell. Sie steht deinen Eltern exklusiv zur Verfügung, nicht euch.
Meinte Eltern