Darf ein Rechtsanwalt nach 3 Jahren eine Rechnung stellen?

7 Antworten

Legal ist die Frist der Anwaltsrechnung innerhalb von drei Jahren (eigentlich sind es vier Jahre: 1, Jahr = 2011, 2. Jahr = 2010, 3. Jahr =  2009 und wenn der Anwalt im Jahre 2008 tätig geworden ist, dann muss noch gezahlt werden .

Das einzige, was ihr noch tun müsst, wäre eine detaillierte Abrechnung anzufordern. Wenn nach Überprüfung der Detaills alles korrekt ist, dann könnt ihr um Ratenzahlung bitten - was er euch nicht verweigern kann, denn zahlungswillig seid ihr ja (schon in sofern, wenn ihr eine anzahlung von 100 € leistet > bevor dir monatliche Ratenzahlung beginnt!

Wieviel ihr zahlen wollt und könnt, dass bleibt euch überlassen (liegt also in eurem Ermessen > Vorsicht vor Verträgen mit dem RA, wo ihr euch festlegen sollt, wieviel ihr monatlich zahlt!) und demnach bleibt es auch euch überlassen,  wielange es dauert, bis die Gesamtsume abbezahlt ist!!!

vielen dank für eure antworten also kurz gesagt

wenn zum beispiel der erste kontakt mit dem anwalt am 3.april.2008 war und am 3.april.2011 nochmal eine rechnung kommt von 3000 euro, ist das gültig oder nicht ?

naja das problem ist,das die meistens für ein telefonat auch wieder eine rechnung stellen und eine rechnung von 200 euro schicken wegen eines telefonats.

Der Erstkontakt ist uninteressant.

Wann war das Scheidungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen und die Arbeit des Anwalts definitiv beendet?

Wenn das im Jahr 2008 gewesen sein sollte, ist die Forderung nicht verjährt.

Wenn dir die RA-Rechnung überhöht erscheint oder unkorrekt, musst du dich an die Anwaltskammer wenden!

Konnte sich Deine Mutter überhaupt einen Anwalt leisten? Wenn nein: Hat sie keine Prozesskostenhilfe beantragt? Der Anwalt hätte sie darüber aufklären müssen.

Zu prüfen wäre unbedingt, ob die Forderung in dieser Höhe überhaupt berechtigt und ob sie nicht bereits verjährt ist.

Regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre.

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Tätigkeit des Anwalts im Jahr 2007 abgeschlossen: Forderung verjährt.

Der Mutter war aber doch klar das sie den Anwalt zahlen muss oder nicht ? Umsonst hat er es nicht gemacht. Man kann sich mit dem Anwalt auf eine Ratenzahlung einigen. So habe ich es auch gemacht. In Deutschland werden leider die Anwaelte nicht nach Leistung bezahlt.3 Jahre sind noch nicht vergangen also muss sie es bezahlen. LG