Kein Anerkenntnisurteil über Mietschulden, Gerichtskosten?
Hallo
Bezüglich meiner Räumungsklage habe ich meine Mietrückstände vorher schriftlich bei Gericht innerhalb der Notfrist anerkannt, aber kein Anerkenntnisurteil bekommen. Meine Mietrückstände habe ich innerhalb der Schonfrist vollständig beglichen. Da der Gegenanwalt dann den Rechtsstreit in der Hauptsache als erledigt ansah, hat das Gericht nun beschlossen, dass ich die Gerichtskosten in Höhe von € 381, - in voller Höhe an den Gegenanwalt zahlen darf, da kein Anerkenntnisurteil ergangen ist.
Spielt da meine schriftliche Anerkennung der Mietrückstände keine Rolle, dass das die Kosten bei den vorgelegten Gerichtskosten der Gegenseite an das Gericht verringert, wie bei einem Anerkenntnisurteil, das m. E. auch ohne einen mündlichen Termin, der abgesagt wurde, weil ich in der Schonfrist die Rückstände bezahlt habe, erlassen werden kann.
1 Antwort
Hallo,
das ist doch vollkommen richtig so, Du hast die Forderung anerkannt und damit must du auch die Gerichtskosten und die Kosten des gegnerischen Anwaltes tragen.
bei Anerkenntnisurteil muss dann nur ein drittel der Gerichtskosten bezahlt werden, das war meine Frage, weshalb kein Anerkenntnisurteil, aber ich sie selbst anerkannt habe, das zeigt sich bei der Höhe der Gerichtskosten, was ich nicht verstehe, danke
Man läßt sich auch durch einen Anwalt vor Gericht vertreten.,denn da niemand von uns hier bei der Verhandlung war,können wir dazu auch nichts sagen