Rechtliches Problem bei EbayKleinanzeigen

8 Antworten

Wenn man ein Angebot bekommt und dies Annimmt kommt in dem Moment der Hinweis von Ebay Kleinanzeigen das der Kauf gültig ist und die Anzeige wird mit Verkauft markiert. Rechtlich ist er gültig.

 Leider begreifen das einige wie du nicht. das Wiederrufsrecht gilt in dem Fall nicht, da es Käufe zwischen Privatpersonen sind. Theoretisch bist du Verpflichtet den Artikel zum Vorgeschlagenen Preis anzunehmen. 

Warscheinlich hat sie das schon mehrmals erlebt, das die Angebote zurückgezogen wurden und ist jetzt sauer. ob die 10%gerechtfertigt sind weis ich auch nicht. Da die Anzeige aber in dem Moment gespeert wird kann kein anderer ders vieleicht ernst meint ein Angebot abgeben und sie hat dadurch eventuell einen Schaden. 

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:00

und was soll ich jetzt machen ? ich habe doch fast kein Geld 

berlina76  23.05.2015, 19:03
@ramon00

Hat Sie eine Adresse von dir ne Telefonnummer? Nein ? Ist ja Ebay Kleinanzeigen da holt man entweder ab oder rückt die Adresse erst ganz zum Schluss raus. Glück für dich.

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:07
@berlina76

also muss ich mich nicht sorgen?

FritzvonSteiner  23.05.2015, 19:09
@ramon00

Wenn du `fast´ kein Geld hast, warum bietest du dann überhaupt?

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:10
@FritzvonSteiner

weil das ein Geschenk war und in der zeit habe ich was anderes gekauft und habe dafür ewig gesparrt

berlina76  23.05.2015, 19:10
@ramon00

sag mal mit 80 % nein keine Sorgen wenn sie tatsäclich keine Daten hat.

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:12
@berlina76

nein hat sie nicht außer evtl meine Email adresse wenn sie die über mein Profil aufrufen kann?

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:14
@ramon00

<

p>kann sie was mit der Email adresse anfangen ? Oder kann sie sie überhaupt Aufrufen auf meinem Profil?

Das mit den 10% ist Nötigung. Das kannst DU zur Anzeige bringen. Wenn du die das "Angebot" nicht eindeutig als Antrag, sondern als Frage geschrieben hasst, kann sie dir nix. 

franneck1989  23.05.2015, 22:02

Das ist keine Nötigung. Die Verkäuferin könnte sogar den gesamten Betrag einfordern. 

Du schreibst von ebay Kleinanzeigen, gibst als Thema aber ebay an - was denn nun?
Bei den Kleinanzeigen kann man sich doch nur mit dem VK in Verbindung setzen, das gibt's kein Gebot abgeben.
Was genau hast du wo gemacht?

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:11

Kleinanzeigen :)

latricolore, UserMod Light  23.05.2015, 19:14
@ramon00

Du hast also den VK angeschrieben, um ihn etwas zu fragen?

um nachzufragen ob das geht

Oder hast du gefragt, ob xxx € OK wären?
Deine mail hast du noch?
Wie wär's, wenn du die Anzeige mal nennen/einstellen würdest?

berlina76  23.05.2015, 19:13

Doch man kann ein Gegenangebot abgeben wenn der Verkäufer VB angekreuzt hat.

latricolore, UserMod Light  23.05.2015, 19:14
@berlina76

Danke, @berlina!

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 19:16
@latricolore, UserMod Light

ich habe eine Preis angegeben der unter ihren angegebenem Preis ist und habe dazu geschrieben "noch da?"

latricolore, UserMod Light  23.05.2015, 19:18
@ramon00

Wenn du mehr nicht geschrieben hast, auch nicht auf ein "Ja!" von ihr geantwortest hast, dann ist nichts passiert.
Eine Frage ist keine Absichtserklärung, meiner Meinung nach.

Moralpower  23.05.2015, 20:03
@latricolore, UserMod Light

Wenn man bei Ebay Kleinanzeigen auf ein Gebot klickt, steht immer da, dass das Gebot für 48 Stunden verbindlich ist. 

das ist völliger Blödsinn. Hier wirst du nur unter Druck gesetzt.

ramon00 
Fragesteller
 23.05.2015, 18:54

sicher?

jofischi  23.05.2015, 18:55
@ramon00

ganz sicher

Moralpower  23.05.2015, 20:05
@jofischi

Nein, nicht sicher. Man sollte sich mit Ebay Kleinanzeigen auskennen! Unverdiente 10 Punkte1

Es stimmt zwar, dass im Sinne von §106 BGB kein Vertrag zustande gekommen ist. ACHTUNG!  Solltest du bei Ebay Kleinanzeigen ein falsches Geburtsdatum angegeben haben, so hast du lt. § 256 StGB eine Straftat begannen - du hast über dein Alter getäuscht. Die Gläubigerin könnte also wegen Schadenersatz klagen. Als minderjähriger kannst du in einem Zivilprozess wegen Schadenersatz verurteilt werden, deine Eltern müssten nicht für dich aufkommen aber der Titel würde 30 Jahre gelten. 

Also ich hoffe,  dass du einfach kein Geburtsdatum eingegeben hast.