Rechtliches Problem bei EbayKleinanzeigen
Hallo ich brauche dringend hilfe ich habe bei Ebaykleinanzeigen ein Gebot gemacht um nachzufragen ob das geht sie hat das angebot angenommen. Ich wollte sie aber noch Garnicht kaufen und jetzt verlangt sie von mir dass ich 10% zahle oder sie schaltet einen Anwalt ein. Darf sie dass ???
8 Antworten
Wenn man ein Angebot bekommt und dies Annimmt kommt in dem Moment der Hinweis von Ebay Kleinanzeigen das der Kauf gültig ist und die Anzeige wird mit Verkauft markiert. Rechtlich ist er gültig.
Leider begreifen das einige wie du nicht. das Wiederrufsrecht gilt in dem Fall nicht, da es Käufe zwischen Privatpersonen sind. Theoretisch bist du Verpflichtet den Artikel zum Vorgeschlagenen Preis anzunehmen.
Warscheinlich hat sie das schon mehrmals erlebt, das die Angebote zurückgezogen wurden und ist jetzt sauer. ob die 10%gerechtfertigt sind weis ich auch nicht. Da die Anzeige aber in dem Moment gespeert wird kann kein anderer ders vieleicht ernst meint ein Angebot abgeben und sie hat dadurch eventuell einen Schaden.
Hat Sie eine Adresse von dir ne Telefonnummer? Nein ? Ist ja Ebay Kleinanzeigen da holt man entweder ab oder rückt die Adresse erst ganz zum Schluss raus. Glück für dich.
also muss ich mich nicht sorgen?
Wenn du `fast´ kein Geld hast, warum bietest du dann überhaupt?
weil das ein Geschenk war und in der zeit habe ich was anderes gekauft und habe dafür ewig gesparrt
sag mal mit 80 % nein keine Sorgen wenn sie tatsäclich keine Daten hat.
nein hat sie nicht außer evtl meine Email adresse wenn sie die über mein Profil aufrufen kann?
<
p>kann sie was mit der Email adresse anfangen ? Oder kann sie sie überhaupt Aufrufen auf meinem Profil?
Das mit den 10% ist Nötigung. Das kannst DU zur Anzeige bringen. Wenn du die das "Angebot" nicht eindeutig als Antrag, sondern als Frage geschrieben hasst, kann sie dir nix.
Das ist keine Nötigung. Die Verkäuferin könnte sogar den gesamten Betrag einfordern.
Du schreibst von ebay Kleinanzeigen, gibst als Thema aber ebay an - was denn nun?
Bei den Kleinanzeigen kann man sich doch nur mit dem VK in Verbindung setzen, das gibt's kein Gebot abgeben.
Was genau hast du wo gemacht?
Kleinanzeigen :)
Du hast also den VK angeschrieben, um ihn etwas zu fragen?
um nachzufragen ob das geht
Oder hast du gefragt, ob xxx € OK wären?
Deine mail hast du noch?
Wie wär's, wenn du die Anzeige mal nennen/einstellen würdest?
Doch man kann ein Gegenangebot abgeben wenn der Verkäufer VB angekreuzt hat.
Danke, @berlina!
ich habe eine Preis angegeben der unter ihren angegebenem Preis ist und habe dazu geschrieben "noch da?"
Wenn du mehr nicht geschrieben hast, auch nicht auf ein "Ja!" von ihr geantwortest hast, dann ist nichts passiert.
Eine Frage ist keine Absichtserklärung, meiner Meinung nach.
Wenn man bei Ebay Kleinanzeigen auf ein Gebot klickt, steht immer da, dass das Gebot für 48 Stunden verbindlich ist.
das ist völliger Blödsinn. Hier wirst du nur unter Druck gesetzt.
sicher?
Es stimmt zwar, dass im Sinne von §106 BGB kein Vertrag zustande gekommen ist. ACHTUNG! Solltest du bei Ebay Kleinanzeigen ein falsches Geburtsdatum angegeben haben, so hast du lt. § 256 StGB eine Straftat begannen - du hast über dein Alter getäuscht. Die Gläubigerin könnte also wegen Schadenersatz klagen. Als minderjähriger kannst du in einem Zivilprozess wegen Schadenersatz verurteilt werden, deine Eltern müssten nicht für dich aufkommen aber der Titel würde 30 Jahre gelten.
Also ich hoffe, dass du einfach kein Geburtsdatum eingegeben hast.
und was soll ich jetzt machen ? ich habe doch fast kein Geld