Ebaykleinanzeigen - Betrugsmasche - 300€ weg?

5 Antworten

Ich glaube rein rechtlich gesehen hat eigentlich sie Pech gehabt. Du müsstest einen Anspruch gegen sie auf Herausgabe der 300€ haben.

Das sehe ich auch so. Es wurde ohne Rechtsgrund gezahlt. Allerdings kann sich die Empfängerin der Zahlung möglicherweise auf Entreicherung berufen.

@jurafragen

Ist ein gutes Argument. Wobei die Empfängerin hier wohl nachweisen müsste, dass der Laptop einen Wert von 300€ hatte.

was soll dann also machen? einen anwalt nehmen?

@SashaSashaSasha

Nein, schlechte Wahl. Rede mit ihr, teilt euch den Schaden. Ansonsten teil ihr mal mit, dass du aus $ 812 BGB dein Geld zurück fordern kannst.

@AnglerAut

wenn sie das ignoriert, dann was?

@SashaSashaSasha

Hast Du Ihre Adresse? Ansonsten solltest Du der Polizeidienststelle, bei der Du Strafanzeige erstattet hast, das von der Dame genannte Aktenzeichen mitteilen. Ggf. lässt sich so relativ einfach ermitteln, wie die Kundin heißt und wo sie wohnt.

Oder Du stellst Dich erstmal ganz doof und fragst, ob sie Dir Ihre Bestätigung der Strafanzeige fotografiert und Dir das Foto schickt. Vielleicht steht ihre Adresse drauf, in jedem Fall aber die Polizeidienststelle, bei der die Sache angezeigt wurde. Damit kommt man dann auf jeden Fall (etwas) weiter.

@jurafragen

also die Polizeikommissar sagte es konnte schon die vorgangsnummer stimmen, allerdings jedes bundesland habe seine eigene nummerierung. ich wohne in hessen, sie in rostock. Also ich habe nach ihrer Adresse gefragt, sie hat aber wieder die vorgangsnummer gegeben, dort sei alles drin. Ob es stimmt, fragwürdig.

@SashaSashaSasha

Dann frag einfach noch einmal nach, sag ihr, dass man in Deinem Polizeirevier nur hessische Aktenzeichen aufrufen kann, sie soll wenigstens mitteilen, wo sie die Strafanzeige erstattet hat (Welche Polizeiwache oder bei der Onlinewache).

@jurafragen

ok, wenn ich ihr sage sie muss nach §812 BGB  mir das geld zurückgeben, und sie meldet sich gar nicht oder lehnt ab zuüberweisen, dann was? Polizei wird sie als Zeugin einstufen, mehr nicht. Ich will ja mein Geld bekommen.

@SashaSashaSasha

Wenn klar ist, dass sie Zeugin ist, dann ermittelt die Polizei auch die Adresse dieser Dame. Dann kannst Du sie ggf. schriftlich zur Zahlung auffordern. Bringt auch das nichts, kannst Du sie ggf. auf Zahlung verklagen oder einen Anwalt damit beauftragen.

@SashaSashaSasha

An deiner Stelle würde ich nur bis zu einer Klage gehen, wenn du eine passende Rechtsschutzversicherung hast.

@AnglerAut

ich habe keinen Rechtsschutz, würde sich überhaupt lohnen einen Anwalt zu holen? Wenn es am Ende so ergibt, dass die Dame das Geld doch zurückzahlen muss, wer übernimmt dann am Ende die Anwaltkosten auf meiner Seite?

@SashaSashaSasha

Wenn du gewinnst, dann muss sie die Kosten tragen. Aber das Risiko wäre mir ohne Versicherung zu groß.

Also ich verstehe das so:

Du hast 300€ auf Paypal Konto X überwiesen. Dieses Geld ist dort auch eingegangen. Du dachtest das wäre das Paypalkonto vom Betrüger B aber eigentlich war es das Konto der Dame A, welche also deine 300€ tatsächlich bekommen hat. Für diese 300€ wollte sie eigentlich ihren Laptop verkaufen, welcher auch vom Betrüger abgeholt wurde.

Stand jetzt hat Dame A also keinen Schaden erlitten, weil sie die 300€ für ihren Laptop tatsächlich bekommen hat, aber eben von dir statt dem Käufer/Betrüger.

Ist das soweit richtig?

In dem Fall solltest du aus meiner Sicht einen Herausgabeanspruch nach §812 BGB gegenüber der Dame haben. Sie hat von dir "aus Versehen" eine Zahlung erhalten ohne (dir gegenüber) eine Leistung dafür erbracht zu haben. Wenn du ohne diese ganze Betrugsmasche einer Person mit der du eigentlich nichts zu tun hast versehentlich Geld überweist, ist diese Person ebenfalls zur Herausgabe verpflichtet. Denn das Geld wurde ohne Rechtsgrundlage erlangt.

jap , der fall ist richtig.

@SashaSashaSasha

Der Fall ist schon kompliziert. Wenn sie sich partout weigert dir das Geld zurückzuzahlen wirst du wohl nicht um einen Anwalt und gegebenenfalls Zivilklage herumkommen.

Ich kann leider nicht abschätzen ob es andere Umstände gibt durch die sie evtl. das Geld doch nicht zurückzahlen müsste. Dann lohnt sich eine Klage vermutlich nicht. Ob das der Fall ist, wird dir auch nur ein Anwalt sagen können.

vlt neben Sache, der Betrüger hatte die Inhaberin des Paypal Kontos als seine Freundin vorgestellt gehabt.

"Naivität und Blödheit"
Damit hast du es genau getroffen ;-)
Übrigens: Bist du überhaupt volljährig?

Es gibt klare Regeln - sowohl bei Paypal als auch bei eBay Kleinanzeigen.

Du hast gegen die Regeln verstoßen und hast alle Sicherheitswarnungen missachtet.

Dass bei eBay Kleinanzeigen viele Betrüger aktiv sind, die alle Tricks kennen, um leichtsinnige Nutzer abzuzocken, das sollte eigentlich bekannt sein.

Das Geld ist weg und die Chance, es mit Anwalt und einer Klage vor Gericht zurück zu bekommen, ist extrem gering.
Lern draus! Regeln und Sicherheitswarnungen sind NICHT zum Spaß!

Blöd gelaufen. Wir sind auch bei Kleinanzeigen reingefallen, haben 600€ für ein Handy bezahlt.

ca. 30 Minuten nach der Überweisung wurden wir vom echten Account-Besitzer gewarnt, er würde kein Handy verkaufen. Wir sind sofort zur Polizei, haben versucht die Überweisung zurückzuziehen. Hat leider nicht geklappt.

Anzeige läuft seit April. Bisher haben wir nichts mehr gehört (trotz mehrmaligem Nachfragen bei der Dienststelle).

Ich denke, dein Geld ist genauso futsch wie unseres.

LG

Die Frage ist, wohin das Geld überwiesen wurde.

An den Betrüger? Dann ists weg.

An den echten Accountbesitzer (wie hier in diesem Fall)? Dann sollte man es von diesem zurückfordern können.

@NamenSindSchwer

Wir hatten es an den Betrüger gesendet - ich denke da ist nix zu machen. Obwohl wir den kompletten Namen und IBAN etc. haben.

In dem Fall oben wurde es ja nicht an den Betrüger gesendet, sondern an eine dritte Person. D.h. der Poster hat für den Betrüger etwas bezahlt. Die dritte Person hat nach Treu und Glauben gehandelt und muss daher auch kein Geld rausrücken.

Hier ist das Geld wahrscheinlich auch weg.

@DesiK9712

Klar  sie das Geld herausrücken. Sie hat doch keinen Anspruch darauf.

sorry, mir ist der text n bisschen zu wirr.

wenn die dame NICHT die ist, der du das geld überwiesen hast, kannst du natürlich auch keines von ihr zurückfordern.

wieso? ich kann aber belegen dass nicht ich der käufer ihres laptops war