rechtliche Lage mit Haustier in einer WG

6 Antworten

Sind in ihrem Mietvertrag Haustiere erlaubt? Falls ja: Sie darf. Wenn es den anderen (mit dem gleichen Mietvertrag) nicht passt mögen diese ausziehen. Diese hätten sich ihren Mietvertrag vor Abschluß durchlesen sollen.

Ich verstehe WG als eine Gemeinschaft gleichberechtigter Partner. Demzufolge haben auch alle das gleiche Stimmrecht hinsichtlich gemeinsamer Belange. Ein Hund in der Wohnung ist zweifellos etwas, das alle angeht. Infolgedessen gehe ich davon aus, dass ihr rechtlich auch auf der sicheren Seite seid, wenn ihr den Hund nicht wollt. Der Vermieter hat in dem Fall nichts damit zu tun.

cg1967  13.05.2011, 00:34

Hast Du die Fragestellung incl. Subject gelesen? Es geht um die rechtliche Lage, nicht um Dein Verständnis davon. Wenn im Mietvertrag Haustierhaltung gestattet ist dann ist sie gestattet, eine Abstimmung kann daran nichts ändern. Und selbstverständlich hat der Vermieter etwas damit zu tun, er muß im Zweifel ihr Recht auf Haustierhaltung gegenüber den anderen Mietern durchsetzen.

penthesileia  13.05.2011, 07:27
@cg1967

Der Vermieter hat mit dem Innenverhältnis der WG nichts zu schaffen. Die Person, die gegen den Willen der anderen WG-Mitglieder einen Hund anschaffen möchte, kann das nur dann tun, wenn es im rechtlichen Sinne eben gar keine WG ist, sondern sie Hauptmieterin und die übrigen Bewohner ihre Untermieter sind.

cg1967  13.05.2011, 22:49
@penthesileia

Sorry, wir haben nur eine Information: "Im Mietvertrag sind Haustiere erlaubt". Sollange vom Fragesteller keine weiteren Informationen kommen sind Haustiere erlaubt, dazu zählen auch "normale" Hunde.

Nein, wenn sie in einer WG wohnt, haben alle Mitbewohner mitzubesteimmen. Und das geht noch VOR den Mietvertrag der Wohnung selbst.

Wenn die Mehrheit nein sagt, muss sie das akzeptieren.

cg1967  13.05.2011, 00:25

Falsch. Entscheidend ist, was vereinbart wurde. Wenn Haustierhaltung erlaubt ist dann ist sie es. Daran kann auch eine einstimmige Abstimmung mit einer Gegenstimme nichts ändern.

Rechtlich: Sie darf.
Menschlich: Gibt Probleme :-)

cg1967  13.05.2011, 00:35

Kurz, knapp, korrekt. DH!

Neome  13.05.2011, 14:30
@cg1967

Hehe, danke ;-)

Da sie es sehr wahrscheinlich nicht vermeiden kann, daß andere WG Bewohner in Kontakt mit dem Hund kommen, darf sie das nicht.

Sie wäre nach Abstimmung über die Anschaffung in der Minderheit und hat sich so dem demokratischen Willen der WG zu fügen.