Rechtliche Frage bzgl. Spenden von Ämtern an private Vereine (ist das legal)?

2 Antworten

dan030 hat das vom Grundsatz schon gut erklärt - aber noch mal zur Verdeutlichung: Zu unterscheiden sind Spenden und Finanzierungen. Der öffentliche Sektor spendet nicht, er finanziert im Rahmen seiner Haushaltsmittel. Viele Vereine übernehmen wichtige Aufgaben (teilweise gesetzlich vorgeschriebene) die der Staat bei einem Wegfall selber übernehmen müsste - z.B. betreiben Vereine Kinder- und Jugendheime, Drogenberatungen, Schuldnerberatungen usw. Solche Dinge werden meistens zu annähernd 100 % aus öffentlichen Mitteln finanziert.

So allgemein kann man da keine Antwort drauf geben.

Natürlich darf jmd. in einer Behörde nicht einfach so in die Kasse greifen, und einem privaten Verein ein Bündel Geldscheine in die Hand drücken. Das wäre Veruntreuung von Geldern, ggf. auch Diebstahl.

Wenn aber eine Behörde z. B. die Aufgabe hat, sich für bestimmte Dinge einzusetzen, und der Verein hat sich die gleichen (oder angrenzende) Themenstellungen gesetzt, dann kann es durchaus schon mal dazu kommen, dass die Behörde auch private Initiativen fördert.

Allerdings kommen dann in der Regel dafür spezielle Haushaltsmittel zum Einsatz, die vorab im Rahmen eines Finanzplanes budgetiert wurden.

Ein Beispiel, wo recht viel Geld an private Iniitativen geht, ist die Bundeszentrale für politische Bildung.

Und an dieser Einrichtung sieht man auch sehr anschaulich, dass diese "Zuschanzen" öffentlicher Mittel an gezielte Vereinigungen im demokratischen Kontext fragwürdig sein kann: da kann eine Behörde dann entscheiden, was "wertvoll" ist für die gesellschaftliche Meinungsbildung, und was man eben lieber unter den Teppich kehren möchte. Da das ganze noch dazu weit entfernt vom parlamentarischen Prozess ist, und letztlich innerhalb der Behörde entschieden wird, kann sich da einiges verselbständigen.