Hartz4 behindertes Kind und Auto durch Spenden finanziert

7 Antworten

Es ist gut möglich, daß das Jobcenter dies versuchen wird. Ich gehe aber eigentlich davon aus, daß Du das Auto am Ende nicht verwerten müßtest. Dafür gibt es den schönen § 11a Abs. 5 SGB II http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11a.html

Vielen Dank für die Antwort und den Link ;-)

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,dass das die ARGE von Dir verlangen würde ! Falls es doch dazu kommen sollte, was ich eigentlich ausschließe,geh zum Anwalt,da wird Dich jeder gerne vertreten oder wende Dich an die Öffentlichkeit aber das Auto bleibt Dir erhalten !

Ja das mit dem Anwalt werde ich dann wohl ins Auge fassen,danke.

Hi,sie können das Fahrzeug nicht verwerten wann es an deinen Kind angemeldet ist als Schwer behindertes Fahrzeug.Das macht man bei Finanzamt.Da durch ist das Fahrzeug nicht seine und wegen Schwerbehinderung deines Kindes auch nötig. Wann sie es aber versuchen,was ich nicht glaube,weil als Schwerbehindertenr Besitzer ist deine Tochter an das Fahrzeug angewiesen und bei Schwerbehinderten Menschen sind Grenzen total anderes als bei Gesunden,sehr hoch eingestuft.So kein Angst und wann etwas,melde dich bei Sozialstation,welche Überprüf die Pflegestufe bei ihr,sie wissen wo du Hilfe bekommst,welche Organisation ist zuständig für Behindertenrecht aus deinem Umgebung.

Lass doch das AH als Halter des Fahrzeugs eintragen, dann bist du alle diesbezüglichen Sorgen los. Das AH hat sogar ein paar kostenmäßige Vorteile dadurch (z.B. Abschreibung) und macht vielleicht dafür auch noch den Regelservice. Aber gefahren und geparkt wird das Auto bei dir. Dass du ein rel. neues und geräumiges Auto bekommst, ist sachlich begründet, in deinem Fall wäre ein häufiger Ausfall einer Karre sehr ungünstig auch für das Kind. Ich kann mir vorstellen, dass du wirklich viele Sorgen und Einschränkungen im Leben hast und wünscht dir alles Glück, dass deine Lebensorganisation leichter wird.

Man darf als Hartz IV Empfänger nur ein angemessenes Auto besitzen. Damit ist ein Gebrauchtwagen gemeint, der kurz vor dem Abnicken ist und mindestens an die 180.000 Kilometer hat (die typische Rostgurke, die man jemanden zum 18. Geburtstag schenkt).

Wenn das Auto einen Wert von 14.000 hat, ist die ARGE im Recht. So etwas gilt nicht als angemessen. Dass man ein behindertes Kind hat ändert an dieser Tatsache auch nichts.

Das war meine Angst,ich hab derzeit zwar ein Auto,aber da passen die Gerätschaften nicht reinmweil es ist eben ein Corsa. Also die typische Rostgurke eben.

Wie BISST DU DENN DRAUF ? Es gibt immer noch Sonderregelungen für solche Ausnahmefälle ! GoaSKin !!!

@isomatte

Aber nicht eine solche...

Es können aufgrund von Behinderungen Krankentransporte genehmigt werden oder Mobilitätshilfen wie Krankenfahrstühle.

Aber hast du schon einmal davon gehört, dass jemanden ein Auto verschrieben wird?

@GoaSkin

Selten so einen Schwachsinn gelesen, es gibt da sehr wohl Sonderregelungen bei so etwas, Es geht hier darum was Kostengünstiger ist, dauert irgend welche Kranken/Behindertentransporte Zahlen oder der Frau eine Auto lassen, auch auf dem Amt können die Rechnen. Im übrigen gibt es durchaus den Fall das ein Auto bezuschusst wird,