Rechte eines Tüv Prüfers

4 Antworten

Sogar eine Werkstatt kann die Herausgabe des Autos verweigern, wenn wirklich gravierende Probleme vorliegen.

Es hat auch keinen Sinn, sich dagegen aufzulehnen.

Denn die rufen einfach die Polizei, wenn du dich auf die Hinterbeine stellst.

Rechtsgrundlage? Sorry, die muss ich dir schuldig bleiben.

Klares NEIN. Der Prüfer schreibt das Fahrzeug "VU = Verkehrsinsicher", kratzt die HU-Plakette ab und informiert die Zulassungsstelle. Damit darfst Du am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Wenn Du dennoch fährst, so kan er gar nichts machen, da er keinerlei Polizeigewalt hat! Die Teilnahme am Straßenverkehr verbieten kann nur die Zulassungsstelle, wenn Du der Aufforderung nach Behebung der Mängel oder Abmeldung des Fahrzeugs innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage) nicht nachkommst. Kritisch ist natürlich die Angelegenheit im Falle eines Unfalls. Ein Riss in der Bremsscheibe ist laut HU-Mängelrenner "nur" ein Erheblicher Mangel. Erst der Bruch oder die Gefahr eines Bruchs der Bremsscheibe ist VU.

Ja, Tüv-Prüfer sind keine gewöhnlichen Angestellten, sondern die sind vereidigt - üben also eine vom Staat deligierte Überwachungsfunktion aus. Und die sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Dir die Plakette runterzukratzen, wenn sie eine Weiterfahrt nicht für verantwortbar halten.

Wenn der Prüfer der Meinung ist, dass dein Fahrzeug eine Gefahr darstellt, kann er es sofort still legen. Er wird dir die Plakette zerkratzen und du musst den Wagen mit Hänger abholen lassen.

Dazu ist er sogar verpflichtet, sonst wird er persönlich haftbar gemacht.