Rechte bezüglich der Fotografie in : Italien

2 Antworten

Hallo

"Panormafreiheit" ist/war eine deutsche Errungenschaft des 18ten Jahrhunderts als um 1860-70 unter Bismarck das Patentrecht , das Urheberrecht und die generelen Schutzrechte in Gesetzte gefasst wurden. Das wurde dann in vielen deutschsprachigen und einige nordischen Staaten Teils oder auch in Gänze übernommen ansonsten ist es Weltweit die Ausnahme. 

Heisst weltweit kann man für das Fotografieren und anschliessende Puplizieren davon ausgehen das man erst mal eine Erlaubniss des Besitzer oder "Hersteller" einholen muss und dann evtl. vor Ort auch noch Gebühren dafür bezahlen muss bzw auch evtl. erst hinterher. Bekanntes Beispiel ist ja der Eifelturm.

Dank Internet ist Puplizieren ja nicht wie früher eine grosse Ausnahme in Händen von wenigen Profis sondern auf Fazebook, Instagramm, Fc,,, nur wenige Klicks entfernt ohne das man dazu die möglichen weiteren Rechteinhaber befragt hat weil man das für Privat oder Irrelvant hält.

Bei Mikrostocks oder Agenturen werden immer die Bildrechte abgefragt bzw man wird als  Fotograf dazu verdonnert auch das ganze Risiko zu übernehmen wenn man da "flunkert" bzw täuscht.  Pech wer da zb denn Eifelturm als Fotomotiv einstellt und dann nachträglich abkassiert wird

Italien lebt vom Tourismus und einige Italener leben vom Fototourismus. Generel gilt bei der Fotografie erst mal "reinhalten" und abwarten was passiert. Wenn man dezent arbeitet stört es oft keinen und wenn man Prominent auftritt sollte man vorher eine schriftliche Genhemigung holen. 

Das muss man trotz Panormafreiheit bei jeglichen Fotoproduktionen auch in Deutschland weil Panormafreiheit gilt nur für das Fotografieren aber nicht für das Puplizieren (Siehe Berliner Schlösser und Parks)

Oder man zieht einen italenischen Fotografen mit ins Boot die quatschen meist die Behörden oder Carabineries "tot" und/oder lassen schon mal einen Crapa aus dem Flachmann kreisen um die Stimmung zu verbesseren. In Süditalien (also alles unterhalb Mailand) wird auch gerne Lokal "In Sito" Gebühren angenommen, in Norditalien wird das evtl. als Bestechungsversuch interpretiert...

Innerhalb von Privatbesitz gelten auch in Deutschland keine Panormafreiheiten insofern ist es in Italien auch nicht anderst als in deutschen Zoos,

Ich hab mal hier gelesen
http://www.marcotogni.it/cosa-non-fotografare/

Es gibt ein Gesetz von 1941, das besagt, innerhalb von Bahnhöfen und Flugplätzen sei es verboten. Allerdings ist wohl noch nie jemand deshalb verurteilt worden. Wenn es aber jemand verbietet = aufhören. Gilt generell.
Miltärgebaude und ~gelände = sein lassen.
An öffentlichen Plätzen ist es erlaubt, wie hier auch. Jedoch sind Eltern nirgendwo darüber begeistert, wenn man Fotos ihrer Kinder machen will.
Von deiner verbotenen Panaroma-Freiheit steht hier nichts - woher hast du das?
Jepp, Stative sind erlaubt.