Nutzungsrechte Bild und Ton? Vertrag? Datenschutzgesetz?

2 Antworten

Wo steht das in der DSGVO? Es gelten weiterhin die deutschen Gesetze des KUG und die Persönlichkeitsrechte. Ein Imagefilm ist ja kein Zufallsprodukt, deshalb sollten die Menschen im Hintergrund mit den Aufnahmen einverstanden sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Hallo Max...,

für uns Privatleute ist diese Rechtslage ja ausführlich im Netz besprochen. Da wirst du selbst gegoogelt haben. Hier mein Post zu der ähnlichen Frage einer Hobbyfotografin: https://www.gutefrage.net/frage/dsgvo-abmahnungen?foundIn=list-answers-by-user#answer-281509550

Die reale Durchführung dieser neuen Verordnung wird sich eben erst in nächster Zukunft erweisen müssen. An der Form jener Erklärung sollte sich grundsätzlich eigentlich nichts verändert haben: Einverständnis zur Aufnahme und Speicherung/Weiterbetarbeitung der Person und Nutzungsrechtsübertragung für die dann geplante Nutzung.

Diese Nutzung: "-Datum, Form, Umfang...-" würde ich an der Stelle deines Auftraggebers entweder ganz pauschal, "...für Werbemaßnahmen des benannten Restaurantes" oder sehr genau aufführen. Nicht, dass dann später einer aufmuckt: "Nönö, also für Farbe, Breitwand und über zwei Jahre, auch in bayerischen Kinos..., so war das nicht gemeint!" oder ähnliche, ganz wichtigen, Widersprüche! ;- )

Die gewünschten Formvorlagen und Texte entnimm bitte hier...

https://www.datenschutz.org/einwilligungserklaerung/

Noch anfügen sollte ich, dass jener Wirt sich besser nicht schlussendlich auf anonyme Foren"Meinungen", sondern auf die verbindlichen Aussagen seines Anwaltes verlässt! Und da die bei diesem neuen, in der Durchführung noch unerfahrenen, Gesetz eher Gutachten-Qualität haben sollte, würde ich mir das schriftlich und nicht nur auf Zuruf vom Anwalt geben lassen. :- )