Recht für Kindergartenkinder auf Urlaub

3 Antworten

ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf Urlaub?

Nicht auf Reisen - falls Du das mit Urlaub meinst. Natürlich dürfen die Eltern aber mit den Kindern verreisen. Auch arbeitende Erwachsene haben zwar "Urlaubsanspruch" im Sinne von arbeitsfreie Tage, aber kein Recht auf eine (von anderen Leuten bezahlte) Reise. Natürlich dürfen sie im Urlaub auf eigene Kosten verreisen.

Gesetzlich festgeschrieben nicht, aber zB unsere Kita hat vertraglich festgelegt, dass jedes Kind 2 Wochen am Stück "Urlaub von der Kita" nehmen soll. Allerdings hat besagte Kita auch keine Sommerferien o.ä., ist also durchgehend geöffnet.

sie unterliegen ja keiner Schul- oder Arbeitspflicht aus der sich ein geregelter Tages- und Wochenablauf ergeben könnte und entsprechend kann es dazu auch kein Gesetz geben. Darüber hinaus kennt auch die Kinder- und Jugendhilfe (SGB 8) keine entsprechende Regelung.