darf ich mit meinem cousin in den urlaub fahren?

7 Antworten

Du kannst dich aktuell dann ja nicht einmal ausweisen. Warte lieber wenigsten bis du 16 bist und nen Personalausweis hast. Könntest natürlich auch fragen ob deine Eltern einen Reisepass von dir haben.

Gesetzlich erlaubt ist es schon sofern deine Eltern es deinem Cousin erlauben da er dann die Aufsichtspflicht für dich übernimmt.

Darf ich fragen wie du auf diese These kommst? Du kannst deinen personalausweß auch vor deinem 16. beantragen. Ich persönlich brauchte meinen mit 13 bei einer Reise nach Auschwitz. Erst überlegen und dann schreiben bitte!

Klar.

Deine Eltern müssen lediglich eine Erziehungsbeauftragung für den Zeitraum verfassen und unterschreiben und dem ganzen steht (bei Inlandsreisen) nichts mehr im Weg. bei Auslandsreisen müsst ihr natürlich anch den örtlichen gesetzen gucken. Es gilt z.B. i.d.R. das strengere JuSchG

lg, Kloppo

Das hier :

http://lehrer.23butterfly.de/shared/23butterfly_Einverstaendniserklaerung.pdf

reicht aus und habe es gefunden als ich bei google eiingegeben habe:

u18 formular für urlaub

Du magst es eine Erziehungsbeauftragung nennen, ich nenne es ein U-!8 Formular.

Noch eine kleine Anmerkung zu Deinem beanstandetem Kommentar:

Kommentare sollten sachlich bleiben, und nützlich sein.

MfG

@johnnymcmuff

Angesichts der Tatsache, dass ich mit Kindern und Jugendlichen Regelmäßig sowohl n Organisationen als auch als Privatperson verreise bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich um eine Erziehungsbeauftragung handelt.

JuSchuG § 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

  2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,

  3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

  4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Für meinen Kommentar möchte ich mich entschuldigen. Mir war der begriff U-18 Formular nur noch nie untergekommen und ich ging davon aus, dass es sich wie so oft bei solchen Ausdrücken um Hirngespinster irgendwelcher Kinder handelt, der sich bis in die Köpfe der Menschen gebahnt hat. Wie gesagt ich bitte um Verzeihung.

Wenn dir deine Eltern das erlauben und deinem Cousin schriftlich (!) die Aufsicht übertragen (und dein Cousin dich auch mitnehmen will ;) ) dann ist das kein Thema

Nein die übertragung der Aufsichtspflicht reicht nicht. Es muss eine Erziehungsbeauftragung für den fraglichen zeitraum sein.

Warum denn nicht? Sofern es deine Eltern erlauben!

Wenn es deine Eltern erlauben ist es ok.