Recht auf aktuellen Standard in der Hausinstallation?

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Nein, Du hast leider kein Recht darauf. Da gab es erst kürzlich eine Rechtssprechung dazu. Alte Sicherungen sind jetzt allerdings auch kein Grund zur Beschwerde, sofern die Anlage sonst technisch in Ordnung ist. Ich vermute, dass die Erdung bei Dir über den Nullleiter geschaltet wurde. Das funktioniert auch einwandfrei, sofern sonst keine Schaltfehler vorliegen, und ist technisch so zulässig. Wenn Du mit einem Phasenprüfer den Nullleiter-Anschluss berührst, darf dieser nicht glimmen. Wenn Dein Freund Elektriker ist, müsste er das wissen.

Wenn eine Dose schmort, dann wurde sie zu hoch belastet, oder der Stromkreis ist zusätzlich zu hoch abgesichert. Das hat aber mit dem Schutzleiter überhaupt nichts zu tun.

Es ist natürlich sinnvoll, mal ein Wort mit dem Vermieter zu wechseln. Vielleicht ist er ja bereit, die Anlage mal zu überarbeiten, wenn Du ihn FREUNDLICH ansprichst :-)


1. Die Anlage muss sicher sein.

2. Die Anlage muss funktionieren.

3. Die Anlage darf alt sein.

4. Es gibt keinen Bestandsschutz, es gibt aber auch keine Nachrüstpflicht.

5. Wenn die Anlage unsicher/ defekt ist, muss der Vermieter sie reparieren lassen.

das kann man so pauschal schlecht sagen. die beschädigte steckdose muss auf jeden fall gewechselt werden und zwar auf kosten des vermieters. was den rest angeht, müsste man mal schauen ob die elektroanlage betriebssicher ist oder nicht. dem entsprechend könntest du VIELLEICHT eine entsprechende Instandsetzung bzw. Anpassung verlangen.

mach dich nur aber schon mal auf einen auszug gefasst. denn wenn die installation erneuert wird, wird dein wohnung eine großbaustelle. kumpelchen wird dir das bestätigen können...

was du brauchst, ist ein erfahrener meister, der dir helfen kann zu beurteilen, ob die bestehende anlage wirklich noch betriebssicher ist oder eben nicht und dann ggf. einen guten anwalt, der dir notfalls auch hilft druck zu machen z.B. mit einer mietminderung...

mach dir aber mal nicht all zu große hoffnungen.... wart erst mal, wie der meister die sache einschätzt...

lg, Anna

Du hast einen Wohnung mit genau der Installation angemietet, die bei Besichtigung und Vertragsschus vorhanden war.

Ein Blick in den Sicherungskasten klärt, wie viele Sicherungen und damit Anzahl der abgesichertren Stromkreise vorhanden sind. Fehlt es an Beschriftung, alle mal ausschalten, nur eine einschalten und festellen, vie viele Verbrauchsmöglichkeiten (Deckenlampen und Steckdosen) daran hängen.

Mit 16A bei 230V sind das dann 3600 Watt, die du aus allen an den einzelnen Stromkreis angeschlossenen Steckdosen insgesamt raus saugen kannst; bei Dauerlast sollte man so um die 2800 Watt rechnen, bevor es schmort. Mit einem Schutzleiter hat das nicht das Geringste zu tun.

Meint: Wenn man abends drei 60-W-Decklampen und den Kühlschrank abzieht, kann man eben nicht mehr Bügeln und am Gaming-PC daddeln. Oder muss sich entscheiden, Plasma-TV aus und Popcorn in der Mikrowelle oder dunkel in der Bude.

Beschädigungen der Mietsache fallen dann aber dir an.

Dein VM schuldet dir keine Modernisierug auf den neuesten Stand. Und wenn er sie vornähme, du ihm dauerhafte Erhöhung deiner Miete um alljährlich 11% seiner Investition.

G imager761

Wenn es keinen elektrischen Fehler gibt, welcher gegen eine DIN VDE verstößt, so gilt der Bestandsschutz. Alles, was einmal nach geltender Norm errichtet wurde, muss nicht nachgebessert werden.

Erst dann, wenn ein Stromkreis neu installiert wird, ist dieser nach neuester Norm zu errichten (bei frei zugänglichen Steckdosen inkl. 30mA-RCD).

Wird repariert/instandgesetzt, so bleibt der Bestandsschutz bestehen.